Wer innerhalb Europas verreist, sollte sich nicht auf vermeintliche Regeln verlassen.
Offene Grenzen bedeuten nicht, dass Reisende ohne Ausweisdokument unterwegs sein dürfen. Zwar entfallen im Schengen-Raum in den meisten Fällen die Personenkontrollen an den Grenzen, dennoch müssen sich Reisende jederzeit mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Das betont der ÖAMTC in einer aktuellen Übersicht über die häufigsten Missverständnisse rund um Reisedokumente.
Dem Schengen-Raum gehören derzeit 29 Staaten an, darunter Österreich sowie die meisten EU-Mitgliedsländer. Ausnahmen bilden etwa Irland und Zypern, wo weiterhin Grenzkontrollen stattfinden.
Führerschein ersetzt keinen Reisepass
Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft den Führerschein. Dieser gilt – auch gemeinsam mit einem internationalen Führerschein – nicht als Reisedokument. Als Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit werden ausschließlich Reisepass oder Personalausweis anerkannt.
Auch ein abgelaufener Reisepass ist nur in wenigen Ausnahmefällen verwendbar. Österreich hat mit einigen Nachbarstaaten Abkommen geschlossen, wonach ein bis zu fünf Jahre abgelaufener Reisepass bei der Einreise auf dem Landweg grundsätzlich akzeptiert werden kann. Dazu zählen Belgien, Deutschland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, die Schweiz, Slowenien und Ungarn.
Der ÖAMTC empfiehlt dennoch ausdrücklich, ausschließlich mit gültigen Reisedokumenten zu verreisen. Hotels sowie Flug- oder Fährgesellschaften können die Mitnahme mit einem abgelaufenen Pass verweigern.
Personalausweis nicht überall ausreichend
Innerhalb vieler europäischer Staaten genügt ein gültiger Personalausweis für die Einreise. Für Reisen außerhalb Europas gelten jedoch die jeweiligen Einreise- und Visabestimmungen des Ziellandes. Ein Personalausweis ersetzt den Reisepass daher nicht grundsätzlich.
Auch ein Notpass ist nur eingeschränkt nutzbar. Er wird etwa nach Verlust oder Diebstahl ausgestellt und kann je nach Reiseland besonderen Bestimmungen unterliegen. Vor allem für Länder wie die USA oder die Türkei empfiehlt der ÖAMTC, sich vor Reiseantritt über die geltenden Einreisevorschriften zu informieren.
Kinder benötigen oft zusätzliche Dokumente
Reisen Minderjährige ohne ihre Eltern – etwa mit Großeltern oder anderen Angehörigen –, kann neben dem eigenen Reisepass auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich sein. Der Mobilitätsclub empfiehlt, eine entsprechende Vollmacht möglichst in der Sprache des Reiselandes mitzuführen.
Auch Haustiere brauchen einen Pass
Nicht nur Menschen benötigen Reisedokumente. Wer mit Hund oder Katze ins Ausland reist, muss den EU-Heimtierausweis mitführen. Dieser wird vom Tierarzt ausgestellt und ist für Auslandsreisen verpflichtend.
Der ÖAMTC rät außerdem, Reisepässe rechtzeitig vor dem Urlaub zu erneuern. Vor Beginn der Hauptreisesaison könne es bei den Passbehörden zu längeren Wartezeiten kommen. Ein Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses kann unabhängig vom Wohnsitz bei jeder österreichischen Passbehörde gestellt werden.
(VOL.AT)