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Sauna-Unfall in Dornbirn: Verletzter erhält außergerichtliche Entschädigung

Bei einem Sauna-Unfall im Stadtbad Dornbirn wurde eine Frau schwer verletzt.
Bei einem Sauna-Unfall im Stadtbad Dornbirn wurde eine Frau schwer verletzt. ©VOL.AT/Sams
Nach dem verheerenden Sauna-Unfall im Stadtbad Dornbirn vor zwei Jahren hat ein Geschädigter seine Klage zurückgezogen und eine außergerichtliche Einigung mit einer Haftpflichtversicherung erzielt.

Die Schuldfrage bleibt damit ungeklärt, was Auswirkungen auf das Verfahren der schwer verletzten Frau haben könnte.

Rückzug der ersten Klage

Ein Mann, der bei dem dramatischen Vorfall im Dornbirner Stadtbad verletzt wurde, zog seine Klage gegen zwei Badegäste am Bezirksgericht Dornbirn zurück. Diese beiden Personen sollen Alkohol in die Sauna mitgebracht und auf den Saunaofen gegossen haben.

Außergerichtliche Einigung erreicht

Die Haftpflichtversicherung der Beklagten erklärte sich zu einer Zahlung bereit, nachdem der Kläger das Verfahren beendete. Der Mann hatte bereits zuvor Schmerzengeld von einer anderen Versicherung erhalten.

Folgen für weiteres Verfahren

Da das Gerichtsverfahren ohne Urteilsspruch endete, bleibt die Schuldfrage weiterhin ungeklärt. Dies wirkt sich auf den Zivilprozess jener Frau aus, die bei dem Unfall lebensgefährliche Verbrennungen erlitt.

Auch in diesem Fall haben die Rechtsanwälte bereits Vergleichsverhandlungen angedeutet, wie der ORF berichtet.

(VOL.AT)

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