Sauna-Unfall in Dornbirn: Verletzter erhält außergerichtliche Entschädigung
Die Schuldfrage bleibt damit ungeklärt, was Auswirkungen auf das Verfahren der schwer verletzten Frau haben könnte.
Rückzug der ersten Klage
Ein Mann, der bei dem dramatischen Vorfall im Dornbirner Stadtbad verletzt wurde, zog seine Klage gegen zwei Badegäste am Bezirksgericht Dornbirn zurück. Diese beiden Personen sollen Alkohol in die Sauna mitgebracht und auf den Saunaofen gegossen haben.
Außergerichtliche Einigung erreicht
Die Haftpflichtversicherung der Beklagten erklärte sich zu einer Zahlung bereit, nachdem der Kläger das Verfahren beendete. Der Mann hatte bereits zuvor Schmerzengeld von einer anderen Versicherung erhalten.
Folgen für weiteres Verfahren
Da das Gerichtsverfahren ohne Urteilsspruch endete, bleibt die Schuldfrage weiterhin ungeklärt. Dies wirkt sich auf den Zivilprozess jener Frau aus, die bei dem Unfall lebensgefährliche Verbrennungen erlitt.
Auch in diesem Fall haben die Rechtsanwälte bereits Vergleichsverhandlungen angedeutet, wie der ORF berichtet.
(VOL.AT)