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Schuldspruch gegen Großdealer bestätigt

Das Höchstgericht hält es für rechtmäßig, dass Rohdaten aus Chats von Kryptohandys nicht eingeholt wurden. Nun entscheidet das Berufungsgericht, ob es bei zehn Jahren Haft bleibt.
10 Jahre Gefängnis für 17 Kilo Kokain
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