Schulfrei für Eid al-Fitr? Was das österreichische Bildungsrecht muslimischen Familien erlaubt – und was nicht
Ramadan-Ende und Zuckerfest stehen an
Evangelische Schüler dürfen am Karfreitag dem Gottesdienst beiwohnen und sich dafür freistellen lassen. Wie ist das bei muslimischen Kindern und dem Ramadan-Ende geregelt?
Der Ramadan endet 2026 am Abend des 19. März. Das Zuckerfest – Eid al-Fitr, das Fest des Fastenbrechens – beginnt am 20. März. Der 19. März ist in Vorarlberg wegen des Josefitages schulfrei. Der 20. März ist ein normaler Schultag.
Gibt es automatisch schulfrei?
Nein. Das Zuckerfest ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag. Laut einem Schreiben des Bildungsministeriums vom 16. Februar 2026 gilt: Wer an einem religiösen Festtag feiern möchte, der gesetzlich nicht anerkannt ist, sollte das in der unterrichtsfreien Zeit tun. Am 20. März besteht grundsätzlich Schulpflicht. Das bestätigt auch Elisabeth Mettauer von der Bildungsdirektion Vorarlberg auf VOL.AT-Anfrage.
Der 20. März wird vom Bildungsministerium als islamischer Festtag angeführt.
Können Eltern trotzdem eine Freistellung beantragen?
Ja. Wer sein Kind freistellen lassen möchte, kann direkt bei der Schulleitung einen Antrag stellen – mit Nachweis des Glaubensbekenntnisses. Die Entscheidung trifft die jeweilige Direktion. Wird der Antrag genehmigt, ist das Kind für diesen Tag offiziell entschuldigt. Einfach fernbleiben ohne Genehmigung ist nicht erlaubt.
Das Prinzip ist dasselbe wie beim evangelischen Karfreitag: kein automatisches Recht, aber eine individuelle Lösung möglich. Der Weg führt über einen Antrag direkt bei der Schulleitung. Die entscheidet – und nur sie. Einfach fernbleiben gilt nicht.
Diese Regelung gilt laut Bildungsdirektion Vorarlberg übrigens nicht nur für muslimische Familien. Wer alevitisch, orthodox, buddhistisch, hinduistisch oder einer anderen staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehört, hat dieselbe Möglichkeit – für alle Festtage, die im österreichischen Gesetz nicht verankert sind.
Eid al-Fitr – Das Fest des Fastenbrechens
Eid al-Fitr (arabisch: عيد الفطر, DMG ʿĪd al-Fiṭr), auch bekannt als Zuckerfest, ist ein islamischer Feiertag unmittelbar nach dem Fastenmonat Ramadan. Das Fest wird in den ersten drei Tagen des Folgemonats Schawwāl gefeiert.
Der Höhepunkt ist der erste Festtag, der mit der Sichtung der Neumondsichel beginnt. Je nach Land und Region gibt es unterschiedliche Traditionen und Bezeichnungen.
Namen in verschiedenen Ländern
- Arabische Länder: ʿĪd al-Fiṭr oder ʿĪd aṣ-ṣaġīr („Kleines Fest“)
- Türkei / Aserbaidschan: Ramazan Bayramı, umgangssprachlich Şeker Bayramı („Zuckerfest“)
- Swahili-Raum: Idi Ndogo („Kleines Fest“)
- Kurdisch: Çejna Remezane / ڕەمەزان
- Malaysia / Indonesien: Hari Raya Aidilfitri, Hari Raya Puasa, Lebaran, Idul Fitri
- Mali / Senegal: Korité
- Bosnien: Ramazanski Bajram
- Albanien: Fitër Bajrami
Termin
Das islamische Festjahr folgt dem Mondkalender (354 Tage). Dadurch verschiebt sich Eid al-Fitr im gregorianischen Kalender jedes Jahr um etwa elf Tage nach vorne – in Schaltjahren je nach Berechnung um zehn bis zwölf Tage.
Folgende Festtage finden an Schultagen während des Unterrichtsjahres statt:
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- 20. März 2026 Beginn des Ramadanfestes
- 27. Mai 2026 Beginn des Opferfestes
Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- 12. Februar 2026 Hizir Fasten
- 21. März 2026 Nevruz-Fest
- 27. Mai 2026 Opferfest
Islamische schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich
- 21. März 2026 Fastenbrechen-Fest (Idul Fitr)
- 27.Mai 2026 Opferfest (Idul Adha)
- 05.Juni 2026 Ghadir-Fest (Idul Ghadir)
- 27.Juni 2026 Aschura
Eine Verschiebung des Festtages auf einen Tag früher oder später ist aufgrund der Berechnung nach Mondjahren möglich.
Orthodoxe Kirche in Österreich
- 07. Jänner 2026 Weihnachten (nach dem Julianischen Kalender)
- 27. Jänner 2026 Hl. Sava (Kirchenpatron)*
- 10. April 2026 Karfreitag
- 13. April 2026 Ostermontag
- 01. Juni 2026 Pfingstmontag
Der Festtag des Hl. Sava gilt nur für Schülerinnen und Schüler des serbisch-orthodoxen Glaubensbekenntnisses. Die Festtage des Hauspatrons bzw. die kirchlich-familiären Festtage feiert man nur einmal im Jahr und sie werden individuell (unterschiedlich) festgelegt.
Bahá'í-Religionsgemeinschaft Österreich
- 21. März 2026 Naw-Rúz (Neujahr)
- 21. April 2026 1. Ridván-Tag
- 10. Nov. 2026 Geburt des Báb
- 11. Nov. 2026 Geburt Bahá’u’lláhs
Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft
- 18. Februar 2026 Losar
Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich
- 04. März 2026 Holi (Farbenfest)
(VOL.AT)