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Schweiz drohen Milliardenkosten durch neue EU-Regeln

Neue EU-Regeln könnten die Schweiz Milliarden kosten. Wer betroffen ist und was sich für Grenzgänger ändert.
Neue EU-Regeln könnten die Schweiz Milliarden kosten. Wer betroffen ist und was sich für Grenzgänger ändert. ©VOL.AT/Paulitsch
Neue EU-Vorgaben könnten die Schweiz teuer treffen: Bis zu 900 Millionen Franken Mehrkosten jährlich drohen bei arbeitslosen Grenzgängern. Jetzt formiert sich politischer Widerstand – doch die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.

Die geplante Reform der EU bei arbeitslosen Grenzgängern sorgt für wachsenden politischen Druck in der Schweiz. Laut einer ersten Schätzung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) vom 07.05.2026 könnten die jährlichen Mehrkosten auf 600 bis 900 Millionen Franken steigen.

EU-Systemwechsel trifft die Schweiz besonders hart

Hintergrund ist eine Reform zur Koordinierung der Sozialversicherungen innerhalb der EU. Künftig soll jener Staat für Arbeitslosengeld zuständig sein, in dem die betroffene Person zuletzt gearbeitet hat – nicht mehr der Wohnsitzstaat.

Für die Schweiz bedeutet das eine massive Veränderung:
Derzeit überweist sie jährlich rund 264 bis 300 Millionen Franken an Wohnsitzstaaten von arbeitslosen Grenzgängern. Mit der Reform könnten die Kosten laut Seco auf bis zu 1,2 Milliarden Franken steigen.

Hunderttausende Grenzgänger betroffen

Die Auswirkungen sind deshalb so groß, weil die Schweiz besonders viele Grenzgänger beschäftigt. Rund 410.000 Personen pendeln täglich zur Arbeit in die Schweiz, die Mehrheit davon aus Frankreich, gefolgt von Italien und Deutschland.

Bislang ist die Regelung für die Schweiz finanziell vergleichsweise günstig:
Grenzgänger zahlen zwar in die Schweizer Arbeitslosenversicherung ein, beziehen Leistungen aber im Wohnland.

Künftig würde sich dieses System umkehren.

Neue Regeln: Wer zahlt – und wie lange?

Nach den aktuellen EU-Plänen gilt:

  • Zuständig ist künftig der Arbeitsstaat
  • Voraussetzung: mindestens 22 Wochen Beschäftigung
  • Anspruch auf Leistungen: bis zu zwei Jahre möglich
  • Alternative: maximal sechs Monate Unterstützung bei Jobsuche im Ausland

Zudem müssten sich betroffene Grenzgänger stärker am Schweizer Arbeitsmarkt orientieren.

SVP fordert Widerstand gegen EU-Pläne

Politisch sorgt die Reform bereits für heftige Reaktionen. Die SVP kündigte Ende April 2026 an, den Bundesrat zum Widerstand gegen die geplanten Regeln aufzufordern.

Fraktionschef Thomas Aeschi argumentiert, die EU ändere die Spielregeln einseitig. Die Schweiz solle die Reform im zuständigen gemischten Ausschuss ablehnen.

Zahlen zeigen: Grenzgänger sind teils Nettobezüger

Ein Blick auf Daten des Seco zeigt ein differenziertes Bild:
EU- und Efta-Bürger decken mit ihren Beiträgen rund 80 Prozent der Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ab – sie sind damit in diesem Bereich Nettobezüger.

Gleichzeitig tragen sie bei anderen Sozialwerken wesentlich zur Finanzierung bei:
In AHV und IV leisten sie rund 27 Prozent der Beiträge, beziehen aber nur etwa 14,9 Prozent der Leistungen.

Entscheidung noch 2026 erwartet

Die EU-Mitgliedstaaten haben dem Reformvorschlag Ende April 2026 mehrheitlich zugestimmt. Das EU-Parlament soll noch vor den Sommerferien entscheiden.

Bis Ende 2026 könnte die Reform endgültig beschlossen werden, mit einer anschließenden Übergangsphase von fünf Jahren.

Politisch heikle Lage für die Schweiz

Ob die Schweiz die neuen Regeln übernimmt, ist offen. Formal besteht keine automatische Verpflichtung.

Allerdings gilt es als wahrscheinlich, dass die EU politischen Druck ausüben wird – etwa bei Kooperationen in Bereichen wie Forschung oder Energie.

Brisant: Die Diskussion fällt in eine Phase innenpolitischer Spannungen. Am 14.06.2026 stimmt die Schweiz über die Initiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“ ab, die auch die Personenfreizügigkeit infrage stellt.

Was ändert sich für Grenzgänger konkret?
Künftig soll der Staat zahlen, in dem die Person zuletzt gearbeitet hat. Das betrifft viele Grenzgänger in der Schweiz.

Wie hoch könnten die Mehrkosten für die Schweiz sein?
Das Seco schätzt die zusätzlichen Kosten auf 600 bis 900 Millionen Franken jährlich, insgesamt bis zu 1,2 Milliarden.

Wann tritt die Reform in Kraft?
Ein endgültiger Beschluss wird bis Ende 2026 erwartet, danach ist eine Übergangsphase von fünf Jahren geplant.

Muss die Schweiz die EU-Regeln übernehmen?
Nein, rechtlich nicht zwingend. Politischer Druck seitens der EU gilt jedoch als wahrscheinlich.

(VOL.AT)

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