Schweizer Millionär kassiert nach Maserati-Ausraster am Bodensee hohe Strafe
Ein Ausraster im Straßenverkehr hat für einen wohlhabenden Schweizer ein kostspieliges Nachspiel. Der Vorfall ereignete sich bereits im vergangenen Dezember auf einer Hauptstraße bei Egnach im Kanton Thurgau entlang des Bodenseeufers.
Der 70-Jährige war mit seinem Maserati Levante hinter einem deutschen Seat unterwegs. Nach eigenen Angaben fuhr ihm der andere Lenker zu langsam. Gegenüber dem Schweizer Nachrichtenportal "Blick" schilderte der Mann: "Ich habe gedacht: Fahr doch deine 50! Darum habe ich die Lichthupe betätigt."
Doch damit blieb es nicht. Der Maserati-Fahrer überholte den Seat, bremste ihn anschließend bis zum Stillstand aus, stieg aus seinem Fahrzeug und schrie den anderen Autofahrer durch das geöffnete Fenster an.
Zivile Polizeistreife beobachtete den Vorfall
Was der 70-Jährige offenbar nicht bemerkte: Hinter den beiden Fahrzeugen fuhr eine zivile Polizeistreife. Die Beamten wurden Zeugen des Vorfalls und schritten ein. Wenig später erhielt der Schweizer eine Vorladung. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Nötigung sowie eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln vor.
Mehr als 60.000 Franken Strafe
Der Strafbefehl hatte es in sich. Neben einer Geldbuße von 10.000 Franken wurden gegen den Mann 50 Tagessätze zu je 1.010 Franken verhängt. Insgesamt summiert sich die Strafe damit auf 60.500 Franken.
Der Beschuldigte zeigte sich über die Höhe der Sanktion verärgert. Gegenüber "Blick" erklärte er, die Behörden hätten es gezielt auf ihn abgesehen gehabt. Nach seiner Darstellung sei man nach dem Motto vorgegangen: "Der hat einen Maserati, dem würgen wir jetzt einen rein."
"Jeder, der ein Haus besitzt, ist Millionär"
Wie hoch sein Vermögen tatsächlich ist, wollte der 70-Jährige nicht verraten. Stattdessen erklärte er gegenüber dem Schweizer Portal: "Jeder, der ein Haus besitzt, ist Millionär."
Da der Mann gegenüber den Ermittlern keine Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen machen wollte, forderte die Staatsanwaltschaft die Steuerunterlagen bei der zuständigen Gemeinde an. Diese sollen ein hohes Einkommen und ein Vermögen von mehreren Millionen Franken ausgewiesen haben.
In der Schweiz richtet sich die Höhe von Tagessatzstrafen nach den finanziellen Verhältnissen einer verurteilten Person. Wer mehr verdient oder über ein größeres Vermögen verfügt, muss entsprechend höhere Beträge bezahlen.
Dritte schwere Verkehrsübertretung
Gegen den Strafbefehl legte der Millionär zunächst Einspruch ein. Die Staatsanwaltschaft verwies jedoch darauf, dass es sich bereits um die dritte grobe Verkehrsverletzung des Mannes gehandelt habe. Zudem sei sein Verhalten von der Polizeistreife auf Video aufgezeichnet worden.
Die Behörde begründete die hohe Strafe damit, dem Beschuldigten einen "spürbaren Denkzettel" verpassen zu wollen.
Letztlich zog der 70-Jährige seinen Einspruch zurück und akzeptierte den Strafbefehl. Laut "Blick" dürfte dabei noch ein weiterer Grund eine Rolle gespielt haben: Seine Ehefrau wusste demnach nichts von dem Vorfall. Durch den Verzicht auf ein Gerichtsverfahren konnte der Mann vermeiden, dass die Angelegenheit öffentlich weiterverhandelt wird.
(VOL.AT)