Smiley statt Strafzettel, Angeklagter beteuert Unschuld
Von Christiane Eckert
Am Landesgericht Feldkirch wurde ein Strafverfahren gegen ein ehemaliges Parkraumüberwachungsorgan fortgesetzt. Der 53-Jährige wird beschuldigt, einer Bekannten bewusst keinen Strafzettel verpasst zu haben, weil die Frau einst selbst als Parkraumüberwachungsorgan tätig war. „Freunderlwirtschaft“ behaupten die einen, „Stimmt überhaupt nicht“, sagt der Angeklagte. Angezeigt wurde der Fall übrigens von zwei Polizisten, die angeblich einen zusammengefalteten Zettel hinter dem Scheibenwischer der „Parksünderin“ vorgefunden haben. Drauf gemalt war ein Smiley mit rausgestreckter Zunge. Mit ihrem „Kollegen“ sprachen sie erst gar nicht, sondern meldeten es sofort der Dienstaufsicht.
Unklare Situation
In den Schulungsunterlagen der „Parksherrifs“ sind „können“ und „müssen“ offenbar etwas schwammig formuliert. Der Angeklagte sagt, er habe die Unterlagen so gelesen, dass er in gewissen Fällen nicht strafen muss. Ob das so drin steht, ist eine andere Frage. Der Beschuldigte sagt auch, dass er den betreffenden Wagen im September vergangenen Jahres in der Bergmannstraße in Bregenz überhaupt nicht wahrgenommen habe. Wegen einer weiteren Zeugenaussage musste der Prozess nun abermals vertagt werden. Beim nächsten Mal solle ein Urteil in der Causa mit mäßiger krimineller Energie ergehen.
(VOL.AT/ec)