Fliegende Eisenstühle, Aschenbecher und Fäuste – und danach ein Prozess voller Emotionen am Landesgericht.
Feldkirch Nach einer heftigen Schlägerei in einer Feldkircher Bar im April waren fünf Beteiligte angeklagt. Im Verhandlungssaal am Landesgericht Feldkirch erschienen jedoch nur drei Beschuldigte. Zwei Plätze auf der Anklagebank blieben leer. Die Zweitangeklagte und ihr Vater, der Drittbeschuldigte, fehlten, weil dieser erst kürzlich verstorben war. Die gedrückte Stimmung war spürbar. Richter Elias Klingseis sprach einem weiteren Angehörigen, dem anwesenden Viertangeklagten, zu Beginn sein Beileid aus.
Streit um die Rechnung
Der 53-jährige Erstangeklagte erschien vor Gericht mit seinem Verteidiger. Letzterer betonte, sein Mandant sei unbescholten, eingebürgert und arbeite als Busfahrer. Eine Verurteilung könne seine berufliche Existenz gefährden. Deshalb ersuchte er um ein mildes Urteil und regte eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) an.
Der Erstbeschuldigte selbst sprach von einem Missverständnis. Wegen des Alkohols könne er sich nur lückenhaft an die Geschehnisse erinnern. Er habe damals zwar eine Runde bestellt, diese aber nicht bezahlen wollen. "Für die Schlampe will ich nicht bezahlen", soll er gesagt haben. Deren Ehemann (und Viertangeklagte) bezahlte dann die Rechnung und entgegnete dem Busfahrer damals: "Verpiss dich."
Beim Verlassen des Tisches sei der Erstbeschuldigte zudem rassistisch beleidigt worden. Daraufhin habe der 53-Jährige einen Glasaschenbecher in Richtung des Tisches geworfen. Nach Überzeugung des Gerichts blieb es jedoch nicht bei einem einzigen Wurf.
Sekunden später flogen Fäuste
Der Viertangeklagte räumte mit Tränen in den Augen ein: "Ich fühle mich schuldig." Der Tod seines Schwiegervaters belastete ihn bei der Verhandlung sichtbar. "Es hat mir damals den Schalter umgelegt." Danach habe er sich nur noch um seine Frau, die ebenfalls verletzt wurde, gekümmert.
Als das Überwachungsvideo abgespielt wurde, wurde es still im Verhandlungssaal. Innerhalb weniger Sekunden flogen in der Aufzeichnung Aschenbecher, eiserne Stühle und Fäuste. Für einen unerwarteten Moment sorgte die Kellnerin. Als Zeugin brachte sie jenes Tablet zum Prozess mit, mit dem sie dem Erstangeklagten auf den Kopf geschlagen haben soll. Richter Klingseis testete dessen Härte mit einem leichten Schlag gegen den eigenen Kopf. Im Saal war kurz Gelächter zu hören. Die Kellnerin erklärte, sie habe eigentlich nur für Ruhe sorgen wollen.
"Es gibt hier nur Verlierer"
Der Viertangeklagte erhielt gegen Zahlung von 1700 Euro eine Diversion. Der Erstbeschuldigte wurde wegen schwerer Körperverletzung zu zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie 240 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Richter Klingseis bezeichnete ihn zwar als "grundsätzlich einen feinen Kerl", wertete den Glasaschenbecher als Wurfgeschoss und deshalb als erschwerend.
Mit einem Satz brachte der Richter den Prozess auf den Punkt: "Es gibt hier im Saal nur Verlierer." Die Kellnerin wurde freigesprochen, erhielt aber eine deutliche Mahnung. Der Erstangeklagte und sein Verteidiger nahmen das Urteil an. Es ist rechtskräftig.
(VOL.AT)