Schweizer Pension: Neue Steuerregel spart Vorarlbergern Geld
Wer viele Jahre in der Schweiz gearbeitet hat und heute in Vorarlberg lebt, kann sich über eine finanzielle Verbesserung freuen. Die Schweiz führt ab Dezember 2026 eine 13. Monatsrente bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ein. Das österreichische Finanzministerium hat nun bestätigt, dass diese Sonderzahlung steuerlich bevorzugt behandelt wird.
Sonderzahlung wird nur mit sechs Prozent besteuert
Wie der ORF Vorarlberg berichtet, gilt die zusätzliche AHV-Zahlung in Österreich grundsätzlich als Sonderzahlung. Damit wird sie ähnlich wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld behandelt und nicht zum regulären Einkommensteuersatz versteuert. Stattdessen kommt ein fixer Steuersatz von sechs Prozent zur Anwendung.
Für ehemalige Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Vorarlberg bringt das eine spürbare finanzielle Entlastung. Laut dem Pensionistenverband Vorarlberg können Bezieherinnen und Bezieher einer durchschnittlichen Schweizer Pension dadurch rund 400 Euro pro Jahr sparen.
"Durch die Klarstellung erhalten die Pensionistinnen und Pensionisten, die aus der Schweiz eine Rente beziehen, Rechtssicherheit", erklärte Manfred Lackner, Präsident des Pensionistenverbandes Vorarlberg, gegenüber dem ORF.
Volksabstimmung in der Schweiz ebnete den Weg
Die Einführung der 13. AHV-Rente geht auf eine Initiative des Schweizer Gewerkschaftsbundes zurück. Bei einer Volksabstimmung im März 2024 stimmte die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die zusätzliche Monatszahlung – trotz Warnungen der Regierung vor steigenden Kosten.
Mit der neuen Regelung steigt die staatliche Schweizer Pension faktisch um 8,3 Prozent. Anspruch auf die zusätzliche Zahlung haben auch österreichische Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sofern sie mindestens zwölf Monate in der Schweiz gearbeitet und Beiträge in die AHV eingezahlt haben.
Die Finanzierung soll unter anderem über eine Anhebung der Mehrwertsteuer erfolgen. Eine endgültige Entscheidung darüber muss allerdings noch das Schweizer Parlament treffen.
Monatliche Auszahlung entscheidend
Eine wichtige Voraussetzung gibt es allerdings: Wer sich die Schweizer Pension nur einmal pro Jahr auszahlen lässt, verliert den Anspruch auf die steuerliche Begünstigung in Österreich.
Das Finanzministerium hält fest, dass Betroffene ihre Auszahlung auf eine monatliche Überweisung umstellen müssen, um den reduzierten Steuersatz nutzen zu können. Diese Änderung könne jederzeit vorgenommen werden.
Die steuerliche Begünstigung wird laut Finanzministerium erstmals beim Lohnsteuerausgleich 2027 berücksichtigt, da die erste Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026 erfolgt.
Thema sorgte auch politisch für Diskussionen
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Vorarlberger Landtag einstimmig einen Antrag beschlossen, um Grenzgänger-Pensionistinnen und -Pensionisten steuerlich zu entlasten.
SPÖ-Landesparteichef Mario Leiter sieht die nun erfolgte Klarstellung als wichtigen Erfolg. Rund 18.000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger leben derzeit in Vorarlberg und arbeiten oder arbeiteten in der Schweiz beziehungsweise im benachbarten Ausland. Viele von ihnen seien durch die bisherige Gesetzeslage steuerlich benachteiligt gewesen, erklärte Leiter in einer Aussendung.
"Das ist ein wichtiges und längst überfälliges Signal an Tausende Menschen, die über Jahrzehnte hinweg gearbeitet und wesentlich zur Wirtschaftskraft Vorarlbergs beigetragen haben", so Leiter.
Diese Unterlagen werden benötigt
Einkünfte aus der Schweizer AHV müssen weiterhin in Österreich versteuert werden. Laut Finanzministerium sind dafür folgende Unterlagen beziehungsweise Formulare notwendig:
- Arbeitnehmerveranlagung L1
- Beilage L1i für Auslandseinkünfte
- Formular L17 (Lohnausweis beziehungsweise Bescheinigung)
(VOL.AT)