Beim Sutterlüty-Standort in der Reichsstraße in Bregenz könnte es zu einer Umgestaltung kommen. Darauf deutet eine aktuelle Kundmachung der Bezirkshauptmannschaft hin, in der von Anpassungen der Verkaufsfläche die Rede ist.
Pläne werfen Fragen auf
Konkret ist laut den Unterlagen vorgesehen, die Verkaufsfläche künftig in zwei Einheiten zu gliedern – eine für Sutterlüty und eine für die Drogeriekette Bipa. Eine Vergrößerung der Gesamtfläche ist hingegen nicht geplant.
Zusätzlich sind Modernisierungen im Inneren vorgesehen, etwa bei Einrichtung, Kühltechnik sowie bei Lüftung und technischen Anlagen. Äußerlich soll sich am Standort hingegen nichts ändern, auch Öffnungszeiten und Lieferverkehr bleiben laut Unterlagen unverändert.
Besonders brisant: Es handelt sich um den einzigen Sutterlüty-Standort in der Landeshauptstadt. Gleichzeitig gibt es nur wenige Gehminuten entfernt bereits eine Filiale von Bipa. Ob es sich bei den Plänen um einen zusätzlichen Standort oder eine mögliche Verlagerung handelt, ist derzeit unklar.
Unternehmen halten sich bedeckt
Sutterlüty bestätigte auf Anfrage lediglich, dass es sich um ein laufendes Verfahren handle. Zu konkreten Maßnahmen oder möglichen Änderungen wollte sich das Unternehmen nicht äußern. Man prüfe laufend "Weiterentwicklungen und Optimierungspotenziale" an den Standorten, hieß es.
Eine Anfrage an Bipa blieb vorerst unbeantwortet. Auch von offizieller Seite gibt es bislang keine klaren Einschätzungen: Seitens der Stadt Bregenz heißt es, es handle sich "nicht um eine Angelegenheit der Stadt Bregenz". Man verwies an das Stadtmarketing, eine Stellungnahme dazu steht noch aus.
Wie es weitergeht
Ob und in welcher Form die möglichen Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, hängt vom weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens ab. Die geplante Aufteilung des Standorts sorgt bereits jetzt für Diskussionen – insbesondere mit Blick auf die Nahversorgung und die Entwicklung der Innenstadt, auch in puncto Leerstand. Die mündliche Verhandlung ist laut Kundmachung für den 9. April angesetzt. Betroffene haben im Rahmen des Verfahrens die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen.
(VOL.AT)