Tragödie in Klinik am Bodensee: Schädelbruch übersehen, Patient tot
Der Tod eines 18-Jährigen nach einem Klinikaufenthalt am Bodensee beschäftigt seit dem 27. April 2026 das Amtsgericht Tettnang (Baden-Württemberg). Eine 38-jährige Assistenzärztin muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Schädelbruch offenbar nicht erkannt
Im September 2023 wurde der junge Mann nach einem Fahrradsturz in die Notaufnahme des Medizin Campus Bodensee in Friedrichshafen eingeliefert. Laut Anklage wies er schwere Verletzungen auf, darunter einen Schädelbruch und eine Hirnblutung.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Ärztin vor, den lebensbedrohlichen Zustand nicht erkannt zu haben. Insbesondere soll sie keine bildgebende Untersuchung – etwa eine Computertomografie (CT) – veranlasst haben. Stattdessen sei dem Patienten ein blutdrucksenkendes Medikament verabreicht worden, ohne medizinische Notwendigkeit.
Rund vier Stunden nach der Aufnahme verstarb der 18-Jährige.
Angeklagte spricht von Überlastung
Die Ärztin wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. Sie erklärte, der Patient sei stark alkoholisiert gewesen, was die Beurteilung erschwert habe. Zudem habe sie allein gearbeitet und rund 30 Patienten betreuen müssen.
Nach ihren Angaben sei weder eine Aufnahme auf die Intensivstation noch auf eine Normalstation möglich gewesen. Eine dauerhafte Überwachung in der Notaufnahme sei unter diesen Umständen nicht gewährleistet gewesen.
Gutachter kritisiert Vorgehen
Ein medizinischer Sachverständiger stellte fest, dass bei Sturzpatienten mit unklarer Symptomatik in der Regel eine CT-Untersuchung durchgeführt werden müsse. Nur so könne zwischen Folgen eines Traumas und Auswirkungen von Alkohol unterschieden werden.
Auch organisatorische Mängel könnten eine Rolle spielen. Laut Gutachter müsse geprüft werden, ob ausreichend ärztliche Unterstützung verfügbar gewesen sei.
Weitere Ermittlungen rund um Klinik
Der Fall steht nicht isoliert: Die Staatsanwaltschaft Ravensburg ermittelt auch in anderen Zusammenhängen rund um das Klinikum. Dabei geht es unter anderem um mögliche fahrlässige Tötung und unterlassene Hilfeleistung.
Zuvor hatte eine Oberärztin öffentlich auf Missstände wie Personalmangel hingewiesen. Nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen nahm sie sich das Leben.
Urteil für Anfang Mai erwartet
Die angeklagte Ärztin hatte gegen einen Strafbefehl über 41.250 Euro Einspruch eingelegt. Neben einer Geldstrafe drohen ihr berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Approbation.
Ein Urteil wird für den 4. Mai 2026 erwartet.
(VOL.AT)