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Tridonic reagiert auf heftige Kritik von ÖGB-Stemmer

Anwalt Dr. Alexander Wittwer vertritt Tridonic vor Gericht.
Anwalt Dr. Alexander Wittwer vertritt Tridonic vor Gericht. ©VOL.AT/Sohm,TWP Rechtsanwälte
Nachdem ÖGB Landesvorsitzender Reinhard Stemmer anlässlich eines Entlassungsprozesses gegen eine Betriebsrätin am Donnerstag heftige Kritik an der Firma Tridonic geübt hat, nimmt der Anwalt der Firma jetzt Stellung.
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Reinhard Stemmer hatte in einer Aussendung von einem "Angriff auf die gesamte Interessensvertretung" gesprochen und Tridonic vorgeworfen man habe die Betriebsrätin vor Gericht geschleift, um sie loszuwerden. Dr. Alexander Wittwer, der Anwalt, der Tridonic vor Gericht vertritt, am Freitag ist der zweite Verhandlungstag, widerspricht dieser Darstellung.

Tridonic wehrt sich gegen Vorwürfe

Im konkreten Fall versuche Tridonic das Betriebsklima zu schützen, nicht die Betriebsrätin "loszuwerden", wie es Stemer formuliert hatte. Insbesondere sei es zu kreditschädigenden Anschuldigungen der Betriebsrätin gekommen, die das Vertrauensverhältnis zerrüttet hätten. Deshalb sei es im Dezember 2022 zur Auflösung des Arbeitsvertrages gekommen, eine Rückkehr für die Firma nicht vorstellbar.

In der schriftlichen Stellungnahme, die VOL.AT vorliegt, betont Tridonic-Anwalt Wittwer ausdrücklich, dass sich die Firma weiter zu einem Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte bekennt.

Gegenüber den Vorarlberger Nachrichten betont der Anwalt: "Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, wäre in beiderseitigem Interesse, eine außergerichtliche Einigung in einem vernünftigen Rahmen zu erzielen. Hier gab es in der Vergangenheit zwei Angebote von Tridonic, jedoch war bislang keine Annäherung möglich. Nach wie vor sind wir für Vergleichsgespräche offen."

Tridonic-Anwalt im Wortlaut

"Arbeitnehmervertretung und Betriebsrat haben eine wichtige Funktion und tragen Verantwortung, der sie aber auch gerecht werden müssen. Im konkreten Fall sah sich das Unternehmen, insbesondere aufgrund kreditschädigender Anschuldigungen gegen die Werksleitung, im Dezember 2022 zur Auflösung des Arbeitsvertrages mit der Betriebsrätin veranlasst. Das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet und im Sinne eines guten Arbeitsklimas kann sich Tridonic eine Rückkehr nicht mehr vorstellen. Da Arbeitnehmervertreter in Österreich einen besonderen Schutz genießen, braucht es eine Zustimmung des Arbeitsgerichts. Die Klage hat keinesfalls das Ende des Betriebsrats im Unternehmen zum Ziel, sondern dient dem Schutz des guten Betriebsklimas im Unternehmen. Tridonic bekennt sich auch weiterhin zu einem Betriebsrat sowohl für Arbeiter als auch Angestellte."

(VOL.AT)

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