Überfall mit Fake-Pistole: 14-Jährige schwer traumatisiert
von Christiane Eckert
„Ich pack das nicht. Ich habe ein Bild von dir auf meinen Boxsack geklebt und steche darauf ein, so hass ich dich, ich schwörs dir“, schickte der 16-Jährige seiner Ex-Freundin (14) aufs Handy. Dennoch verabredeten sich die beiden auf ein Treffen in einem Waldstück im Oberland. Sie wollte eine Dose Snus (Oraltabak) von dem 16-Jährigen kaufen. Er legte die Dose auf den Boden, selbiges tat das Mädchen mit einem zehn Euro-Schein – wegen Corona hielten die beiden sicherheitshalber Abstand.
Mit täuschend echter Spielzeugwaffe geschossen
Plötzlich forderte der Junge das Opfer auf, die Dose wieder zurück zu geben und zog eine täuschend echt aussehende schwarze Spielzeugpistole. „Er schoss zwei Mal knapp neben mir vorbei“, sagt das Mädchen vor der Polizei und erinnert sich dort jedenfalls noch an Schüsse. Auch Spielzeugpistolen können knallen. Der bislang Unbescholtene bestreitet, überhaupt die Spielzeugpistole dabei gehabt zu haben. Alles sei frei erfunden, so der junge Mann. Der Senat glaubt jedoch dem Opfer.
Teilschmerzensgeld für Trauma
Das Mädchen ist seit dem Vorfall psychisch schwer angeschlagen und leidet unter Angstzuständen. Die 14-Jährige geht regelmäßig in Therapie und hat immer wieder Panikattacken. Sie bekommt 1000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen. Der Täter wird wegen versuchtem Raub und gefährlicher Drohung zu 800 Euro unbedingt, sowie 600 Euro auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.