Keine Übergewinnsteuer für Pumpspeicherkraftwerke
Bei der am Freitag von der Bundesregierung präsentierten Einigung zum Energiekrisenbeitrag sind Pumpspeicherkraftwerke von der Übergewinnsteuer ausgenommen sind. Landeshauptmann Wallner sieht dadurch eine Vorarlberger Forderung erfüllt.
Der Landeshauptmann betont, dass dadurch Gewinne der illwerke vkw im Land bleiben. Diese Gewinne sollen laut Wallner der Bevölkerung zugutekommen bzw. in die Energiewende und in nachhaltige Energieinfrastruktur, vor allem in die Wasserkraft, fließen.
Neue Übergewinnsteuer
Das geplante Energiekrisenbeitragsgesetz sieht vor, bei Gas- und Ölunternehmen einen Teil des Gewinns abzuschöpfen, bei Stromerzeugern werden die Erlöse gedeckelt.
Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken
Landeshauptmann Wallner sieht in der Ausnahme von Pumpspeicherkraftwerken und der Regelarbeit die Forderungen Vorarlbergs erfüllt: „Um die Netzstabilität auch weiterhin zu gewährleisten, ist der weitere Ausbau von Pumpspeicherkraftwerken ein Gebot der Stunde.“
(VOL.AT)