Überfüllte Haftanstalt in Feldkirch: Politik fordert Umbau – Absage aus Wien
Die Justizanstalt Feldkirch steht zunehmend unter Druck: Das Gebäude gilt als sanierungsbedürftig, gleichzeitig sind deutlich mehr Häftlinge untergebracht als vorgesehen. Dennoch hat das Justizministerium – wie der ORF berichtet – eine umfassende Modernisierung oder einen Neubau vorerst ausgeschlossen.
Überbelegung und Personalmangel verschärfen die Situation
Laut Angaben des Justizressorts liegt der "ideale Vollbelag" der Justizanstalt bei 121 Plätzen. Mit Stichtag 4. Mai 2026 waren jedoch 142 Insassen untergebracht.
Zusätzlich fehlen Mitarbeiter: Von 60 Exekutivplanstellen sind acht unbesetzt, bei den 15 nicht exekutiven Stellen ist eine vakant. Diese Kombination aus Überbelegung und Personalmangel sorgt für zusätzliche Belastung im Alltag der Anstalt.
Politik fordert Sanierung – Wien lehnt ab
Alle im Vorarlberger Landtag vertretenen Parteien haben im Rechtsausschuss einen Antrag beschlossen, der eine umfassende Sanierung der Justizanstalt fordert.
Das Justizministerium verweist laut ORF jedoch auf laufende Investitionen: Seit 2020 seien unter anderem Brandschutzmaßnahmen, Sprechanlagen sowie Adaptierungen im medizinischen Bereich umgesetzt worden. Weitere Optimierungen – etwa am Hafttrakt und Sicherheitszaun – seien geplant oder bereits im Gange.
Eine Generalsanierung oder ein Neubau ist derzeit dennoch nicht vorgesehen.
Schließung der Dornbirner Außenstelle wirkt nach
Als zusätzlicher Belastungsfaktor gilt die Schließung der Außenstelle in Dornbirn im Jahr 2022. Diese hatte insbesondere im Bereich des gelockerten Strafvollzugs und der Resozialisierung eine wichtige Funktion.
Seitdem fehlt eine zentrale Einrichtung für Insassen am Ende ihrer Haftzeit. Das Gebäude in Dornbirn steht aktuell leer.
Resozialisierung erschwert – Alternativen im Gespräch
Der Verein Neustart sieht in der fehlenden Außenstelle ein Problem für die Wiedereingliederung von Häftlingen. Laut Leiter Johannes Pircher-Sanou sei es entscheidend, dass Insassen schrittweise Verantwortung übernehmen können – etwa durch Arbeit oder familiäre Kontakte.
Auch das Rückfallrisiko könne durch Maßnahmen wie Freigang reduziert werden. In einer geschlossenen Anstalt sei das deutlich schwieriger umzusetzen.
Als mögliche Entlastung werden mehrere Maßnahmen genannt:
- verstärkter Einsatz von elektronischer Fußfessel (Hausarrest)
- vorzeitige Entlassung bei kurzen Strafen mit Bewährungshilfe
- verpflichtende Sozialstunden statt kurzer Freiheitsstrafen
Blick nach vorne: Neubauten – aber nicht in Vorarlberg
Österreichweit plant das Justizministerium neue Einrichtungen, darunter eine Justizanstalt und ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Diese Projekte befinden sich jedoch erst in der Planungsphase – und Vorarlberg ist aktuell nicht vorgesehen.
(VOL.AT)