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US-Star soll Mädchen getötet und zerstückelt haben

Der US-Rapper im August 2024.
Der US-Rapper im August 2024. ©AFP
In Los Angeles ist Anklage gegen den 21-jährigen Musiker D4vd erhoben worden. Ihm wird vorgeworfen, eine 14-Jährige getötet und ihre Leiche zerstückelt zu haben.

Schockierender Fund im Kofferraum

Der Fall sorgte bereits im vergangenen Herbst für Entsetzen: Am 8. September 2025 wurde in den Hollywood Hills in Los Angeles die Leiche eines 14-jährigen Mädchens im Kofferraum eines abgestellten Autos entdeckt. Das Fahrzeug war auf den US-Sänger D4vd, bürgerlich David Anthony Burke, zugelassen.

Nach Angaben der Ermittler stand der Wagen mehrere Tage auf dem Gelände eines Abschleppunternehmens, ehe Anrainer wegen auffälligen Geruchs Alarm schlugen. Die Leiche war zu diesem Zeitpunkt bereits stark verwest.

Staatsanwaltschaft sieht "grausamen Mord"

Nun hat die Staatsanwaltschaft in Los Angeles offiziell Mordanklage gegen den 21-Jährigen erhoben. Der Vorwurf wiegt schwer: D4vd soll laut Anklage die Minderjährige zuvor mehrfach missbraucht haben.

Der Rapper im Gerichtssaal. ©AFP

"Als sie drohte, sein kriminelles Verhalten aufzudecken und seine Musikkarriere zu ruinieren, soll er sie ermordet, ihre Leiche zerstückelt und in zwei Säcke gestopft haben", erklärte Staatsanwalt Nathan Hochman. Er sprach von einem "schrecklichen und grausamen Mord".

Die Überreste sollen anschließend im Kofferraum des Autos deponiert worden sein.

Musiker weist Vorwürfe zurück

Der Musiker, der 2022 mit dem TikTok-Hit "Romantic Homicide" bekannt wurde, wurde in der vergangenen Woche festgenommen. Bei einer ersten Gerichtsanhörung ließ sein Anwalt auf "nicht schuldig" plädieren.

Zum Zeitpunkt des Leichenfunds befand sich D4vd laut Ermittlern auf Tournee.

Lebenslange Haft oder Todesstrafe drohen

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen dem 21-Jährigen laut US-Recht eine lebenslange Haftstrafe oder sogar die Todesstrafe. Eine Begnadigung wäre in diesem Fall ausgeschlossen.

Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Haft. Eine weitere Anhörung ist für die kommenden Tage angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

(VOL.AT)

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