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Vergewaltiger zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
Sechsfacher Familienvater missbrauchte über 13 Jahre lang Buben aus der Verwandtschaft.
Prozess um Sexualdelikte

Von Christiane Eckert

Der heute 56-Jährige bestreitet die Übergriffe, die im Jahr 2001 ihren Anfang fanden. Immer wieder hat er nach Ansicht des Schöffensenates die fünf Buben im Alter zwischen sieben und 16 Jahren zu sexuellen Handlungen gezwungen. Einige der Opfer sind heute erwachsene Männer, andere noch Jugendliche. Das Verfahren gestaltete sich aufwendig, die Videoeinvernahmen aller Opfer wurden dem Schöffensenat vorgespielt, dazu beantragte die Verteidigung etliche Zeugen.

Schuldspruch unumgänglich

Der Verteidiger des Angeklagten verwies die Vorwürfe ins Reich der Märchen. Angehörige sollten unter anderem bezeugen, dass es allein von den beengten Wohnverhältnissen her niemals möglich gewesen wäre, sich ungestört an den Buben zu vergehen. Die Übergriffe fanden im Haus des Angeklagten, in einem Schuppen, im Keller und zum Teil bei Besuchen in Deutschland statt. Das Urteil – viereinhalb Jahre Haft und 4000 Euro Opferentschädigung – ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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