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Verordnung ist da: Das gilt für Ski-Saisonkarten

Regeln für die Skisaison stehen fest
Regeln für die Skisaison stehen fest
Die Verordnung für die kommende Wintersaison ist da. Damit ist auch klar, was Ski-Saisonkartenbesitzer beachten müssen.
Die Regeln für den Wintertourismus

Die 3-G-Regelung, die mittlerweile zum gewohnten Alltag gehört, wird nun auch erstmals Einzug in die Vorarlberger Skigebiete halten. Die Verordnung für die kommende Wintersaison ist durch und damit stehen nun auch die Spielregeln für die Skigebiete fest. Besonders was die Ski-Saisonkarten betrifft, waren im Vorfeld noch einige Fragen offen.

Was für Tageskarten gilt

Ab 15. November gilt die 3G-Regel in allen Skigebieten. Wer also eine Tageskarte kauft, muss zumindest eines der 3G erfüllen (geimpft, genesen, oder getestet). Ein Nachweis muss beim Kauf der Karte vorgelegt werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der 3G-Regel befreit.

In Gondeln und abgedeckten Sesselliften gilt zusätzlich eine Maskenpflicht.

Was für Saisonkarten gilt

Für Geimpfte und Genesene

Auch bei den Saison- und Jahreskarten gilt die 3-G-Regelung, allerdings muss hier klar zwischen den einzelnen "G" differenziert werden. Geimpfte und Genesene müssen nur einmalig beim Erwerb der Karte ihren 3-G-Nachweis vorzeigen und können die Saison- oder Jahreskarte im Anschluss uneingeschränkt und wie gewohnt verwenden.

Für Getestete

Getestete können ebenfalls eine Saisonkarte erwerben und auch nutzen. Der große Unterschied besteht aber darin, dass ihre Karte nur für die Gültigkeitsdauer ihres Testzertifikats freigeschalten und dann wieder gesperrt werden muss. Ist ihr Testzertifikat also abgelaufen, müssen sie bei ihrem nächsten Besuch an der Kassa einen neuen gültigen Testnachweis vorweisen. Die gesetzliche Beförderungspflicht entfällt, wenn der 3-G-Nachweis nicht erbracht wird.

Achtung: Saison- und Jahreskarten, die bereits vor dem 15. November 2021 (und damit vor der 3-G-Pflicht) verkauft wurden, müssen von den Seilbahnbetreibern gesperrt werden, bis der 3-G-Nachweis erfolgt.

Mehrtageskarten für Hotelgäste

Nach jetzigem Stand können Hoteliers ihren Übernachtungsgästen für die Dauer ihres Aufenthaltes Mehrtageskarten ausstellen, selbst wenn diese nicht geimpft oder genesen sind. Gäste befinden sich im Testsystem und müssen für ihre Unterkunft ohnehin durchgehend einen 3-G-Nachweis erbringen.

Seilbahner froh – mit Wermutstropfen

„Wir sind froh, dass wir endlich planen können. Dass an einer 3-G-Regelung kein Weg mehr vorbeiführt, war uns schon länger klar – und diese wird vom Gast auch eingefordert“, erklärt der Obmann der Vorarlberger Seilbahnsprecher: „Wir freuen uns, dass es diesen Winter keine Kapazitätsbeschränkungen gibt und sich damit auch die Anstelldauer für die Gäste reduziert. Wir hätten uns jedoch eine andere Lösung für Schüler ab zwölf Jahren gewünscht. Darüber hinaus wird die Kontrolle der Zertifikate auf ihre Gültigkeitsdauer hin für die Mitarbeitenden an den Kassen sicher eine Herausforderung.“

(red)

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