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"Versorgung muss für Ernstfall sichergestellt sein"

Der Landeshauptmann weist ausdrücklich auf die Besonderheiten bei der Gasversorgung im Hinblick auf die weitere Planung hin.
Der Landeshauptmann weist ausdrücklich auf die Besonderheiten bei der Gasversorgung im Hinblick auf die weitere Planung hin. ©APA
Die geplanten Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz nimmt Landeshauptmann Markus Wallner zum Anlass, auf die besondere Situation bei der Gasversorgung in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg hinzuweisen.
Strategische Gas-Reserve beschlossen

Die beiden westlichen Länder können ausschließlich über das deutsche Gasnetz versorgt werden. In einem Schreiben an die zuständige Bundesministerin Leonore Gewessler ersucht Wallner, diese Besonderheiten bei allen weiteren Planungen nicht außer Acht zu lassen: „Die strategische Gasreserve aus österreichischen Speichern muss über das deutsche Netzgebiet für Tirol und Vorarlberg zur Verfügung gestellt werden.“

Vorarlberg kann nur über deutsches Gasnetz versorgt werden

Österreich gliedert sich in drei Marktgebiete (Ost, Tirol und Vorarlberg). Die Gasspeicher Österreichs befinden sich ausschließlich im Marktgebiet Ost. Die Marktgebiete Tirol und Vorarlberg können ausschließlich über das deutsche Gasnetz versorgt werden. Es gibt keine innerösterreichische Verbindung. „Seitens des Bundes muss daher sichergestellt werden, dass die strategische Gasreserve aus österreichischen Speichern über das deutsche Netzgebiet auch für Tirol und Vorarlberg zur Verfügung gestellt werden kann“, so Wallner.

Ergänzung des bestehenden Abkommens

Aus Sicht Vorarlbergs bedarf es dazu einer ausdrücklichen Ergänzung des zwischen Österreich und Deutschland abgeschlossenen Abkommens über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung. Sofern eine solche Ergänzung des erst kürzlich abgeschlossenen Abkommens nicht möglich ist, sollte zumindest eine ausdrückliche Zusicherung Deutschlands angestrebt werden, dass die aus Österreich in das deutsche Gasnetz eingespeisten Gasmengen für die Versorgung der
Marktgebiete Vorarlberg und Tirol verwendet werden können.

Die notwendigen Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um die Versorgungssicherheit der Bundesländer Tirol und Vorarlberg im Ernstfall sicherzustellen. „Eine intakte Versorgungslage für Vorarlbergs Bürgerinnen und Bürger im Krisenfall muss sichergestellt werden“, betont der Landeshauptmann.

(VOL.AT)

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