Von Seff Dünser / NEUE
Er hatte einem Lehrling in einer Unterländer Diskothek 50 Euro geraubt. Fünf Monate später beging der Tschetschene zusammen mit einem 17-Jährigen in einer Gemeinde im Bezirk Feldkirch innerhalb weniger Tage drei Einbruchsdiebstähle in Geschäfte.
Dabei stahlen die beiden geständigen Angeklagten mehrere teure Smartphones, eine Gitarre und 50 Euro. Der Gesamtwert der Beute betrug rund 10.000 Euro. Bei einem der drei Einbrüche ist es beim Versuch geblieben.
Für die Einbrüche wurde der mit vier Vorstrafen belastete 18-Jährige am Landesgericht Feldkirch zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Haft ausgemacht. Richter Richard Gschwenter sah davon ab, den Tschetschenen auch den offenen Strafrest von acht Monaten aus der Raub-Vorstrafe verbüßen zu lassen. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.
“Sie lernen es einfach nicht”
Der unbescholtene 17-Jährige kam als Ersttäter mit einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Auch dieses Urteil, das der Angeklagte akzeptiert hat, ist nicht rechtskräftig.
Die beiden Angeklagten müssen dem Betreiber des Handygeschäfts vorerst nur 2000 Euro zurückzahlen. Weitere Ansprüche muss der Geschädigte zivilrechtlich geltend machen. Die Täter haben die teuren Smartphones nach eigenen Angaben billig zum Stückpreis von 250 Euro verkauft.
„Sie lernen es einfach nicht“, sagte Richter Gschwenter zum rasch rückfällig gewordenen 18-Jährigen. „Sie haben sehr viele Chancen bekommen.“ Nun aber hat der junge Tschetschene zwei Haftstrafen zu verbüßen: vier Monate wegen des Raubes und sieben Monate wegen der Einbrüche. Das Gefängnis dürfte ihm dennoch erspart bleiben. Er hat einen Job als Lehrling und daher eine Chance auf eine Fußfessel.