Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) überprüft mehrere Bestimmungen des Vorarlberger Baugesetzes zum Ortsbildschutz. Anlass ist ein Streit um den geplanten Abbruch eines Wohnhauses in Dornbirn.
Wohnhaus in Dornbirn als Anlassfall
Wie der ORF berichtet, beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof derzeit mit mehreren Bestimmungen des Vorarlberger Baugesetzes zum Ortsbildschutz. Anlass ist ein Verfahren rund um ein Wohnhaus in Dornbirn, dessen Abbruch die damalige Bürgermeisterin als Baubehörde im Jahr 2024 untersagt hatte.
Dem Bericht zufolge wurde dem Grundeigentümer mitgeteilt, dass der Abbruch "auf Grund einer negativen gutachterlichen Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung nicht möglich" sei. Das Gebäude sei laut Stadt ursprünglich in den 1850er-Jahren errichtet worden und viele Jahre als Gasthaus genutzt worden. Wegen seiner Architektur und kulturhistorischen Bedeutung sei es für das Ortsbild wichtig, berichtet der ORF.
VfGH äußert verfassungsrechtliche Bedenken
Wie der ORF unter Berufung auf den Prüfungsbeschluss des Verfassungsgerichtshofes berichtet, teilt das Höchstgericht vorläufig die Bedenken des Eigentümers. Demnach könnte das im Baugesetz vorgesehene Abbruchverbot unverhältnismäßig in das verfassungsgesetzlich geschützte Eigentumsrecht eingreifen.
Im Prüfungsbeschluss heißt es laut dem ORF wörtlich, Eigentümern dürften "keine Lasten auferlegt werden, die ihn mit Rücksicht auf ihre Schwere einerseits und seinen aus dem Eigentum gezogenen Nutzen andererseits unverhältnismäßig treffen und ihm daher wirtschaftlich nicht zumutbar sind".
Landesregierung hält Gesetz für verfassungskonform
Wie das Medium weiter berichtet, überprüft der Verfassungsgerichtshof insgesamt sieben Bestimmungen des Vorarlberger Baugesetzes auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Die Vorarlberger Landesregierung habe im Verfahren bereits eine Stellungnahme abgegeben und vertrete darin die Auffassung, dass das Landesgesetz verfassungskonform sei.
Ob die Bestimmungen letztlich aufgehoben werden, ist derzeit offen. Das Gesetzesprüfungsverfahren läuft noch.
(VOL.AT)