Volksanwalt hält Heli-Skiing in Lech für gesetzeswidrig
Begründet wurde die Genehmigung damals mit Sicherheitsaspekten und touristischen Interessen, nicht genug für den Bundesvolksanwalt Kräuter. Die Heli-Ski-Flüge sind laut Kräuter bewilligt worden, ohne sämtliche Interessen abzuwägen, auch Zahlen und Fakten würden fehlen. Es sei beispielsweise nie ermittelt worden, wie viele Urlaubsgäste sich vom Lärm des Helikopters gestört fühlen und dem Skigebiet deshalb fernbleiben.
Kräuter behauptet, der Bescheid des Landes sei verfassungswidrig. Der angeführte Nutzen des Heli-Angebots – etwa die Entwicklung des touristischen Angebots oder die gesteigerte Sicherheit – sei in diesem nicht begründet worden. Auch wie viele Urlauber das Angebot tatsächlich nutzen, sei nicht angegeben. Das öffentliche Interesse sei also nur eine Behauptung.
Angelegenheit des Nationalrats
Übrigens hat auch die eigene Abteilung des Landes für Umweltschutz Argumente gegen die Genehmigung eingebracht, so der Bundesvolksanwalt. Weil es sich hierbei um einen schweren Verwaltungsmissstand handle, werde die Causa auch in den Bundes- und Nationalrat vorgebracht.
(Red.)