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Volksbefragung zur Dornbirner Geburtshilfe scheitert an Formulierung

Dornbirn: Volksbefragung gescheitert.
Dornbirn: Volksbefragung gescheitert. ©VN/Steurer
Volksbefragung zur Dornbirner Geburtshilfe scheitert an Formulierung Die Landeswahlbehörde hat eine geplante Volksbefragung zur Sicherung der geburtshilflichen Versorgung im Krankenhaus Dornbirn gestoppt.

Die Initiative, die sich für den Erhalt von Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn starkmacht, ist vorerst gescheitert. Die Landeswahlbehörde lehnte den Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung ab. Begründung: Die Fragestellung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Konkret sollte die Bevölkerung mit folgender Frage befasst werden: "Soll die Versorgung mit Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn erhalten bleiben?" Aus Sicht der Behörde ist das allerdings zu vage formuliert.

Frage lässt Konsequenzen offen

Die Wahlbehörde betont, dass eine Frage im Rahmen einer Volksbefragung unmissverständlich und präzise formuliert sein muss. Im vorliegenden Fall sei für Stimmberechtigte nicht klar ersichtlich gewesen, welche konkreten politischen oder administrativen Schritte das Land bei einem positiven Votum zu setzen hätte.

Diese Eindeutigkeit ist laut ständiger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes Voraussetzung für eine zulässige Volksbefragung. Nur bei klar definierten Rahmenbedingungen könne der Wille der Bevölkerung verlässlich erfasst werden, so die Behörde.

Rechtsmittel möglich

Die Initiatorin des Begehrens kann nun innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht einlegen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen – mit einer überarbeiteten, rechtlich wasserdichten Fragestellung.

Wie es weitergeht, liegt nun also in der Hand der Initiatorin – und vielleicht bald wieder bei der Bevölkerung.

(VOL.AT)

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