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Volltrunkener Tierquäler verurteilt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig ©VOL.AT/Eckert
35-Jähriger misshandelte unter anderem seinen Rottweiler-Welpen.

Von Christiane Eckert

Am Landesgericht Feldkirch musste sich ein 35-jähriger Techniker wegen mehrerer Delikte verantworten. Allerdings finden alle Anklagepunkte unter einem Sammeldelikt Deckung, denn der Mann war volltrunken, das heißt, unzurechnungsfähig und deshalb werden alle Verstöße unter dem Delikt „Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung“ verurteilt. Die Strafe beträgt 1600 Euro. Der Angeklagte verletzte im Rausch zunächst einen 17-jährigen Fahrgast in einem Bus. Zum zweiten misshandelte er seinen Rottweilerwelpen. Als die Polizei kam, versetzte er dem Beamten noch einen Faustschlag ins Gesicht, auch dieser Mann wurde verletzt.

Hundebaby gequält

Beim Einsteigen in den Bus zog er den Welpen an den Ohren, warf ihn schlussendlich in das Verkehrsmittel. Als die junge Hündin winselte, trat er sie mit den Füßen. Beim Aussteigen schleuderte er die Kleine auf den Gehsteig und zerrte sie anschließend an den Beinen zu sich, als sie weglaufen wollte. Es tue ihm fürchterlich leid, sagt der Verteidiger. Der Mandant habe geweint, als er die Videoaufzeichnung aus dem Bus gesehen habe. Dem Jungen habe der Mann bereits 400 Euro, dem Polizisten 1170 Euro Schmerzengeld bezahlt. Das Urteil akzeptiert der Beschuldigte, der sich an nichts mehr erinnern kann, es ist jedoch nicht rechtskräftig.

(VOL.AT/ec)

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