Vorarlberg: Busfahrer erhält Kinnhaken von 19-Jähriger – Das ist das Urteil
Die 19-jährige Angeklagte, eine gebürtige Italienerin, ist keine Unbekannte für das Gericht. Ihr Strafregister umfasst Delikte wie Diebstahl, Nötigung und Körperverletzung. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe in der Vergangenheit bestanden die bisherigen Urteile lediglich aus Geldstrafen. Dieses Mal jedoch entschied der Richter, neben der Geldstrafe auch eine Bewährungsstrafe zu verhängen, um der wiederholten Gesetzesmissachtung Einhalt zu gebieten.
Erster Vorfall
Der Busfahrer begründete seine Entscheidung, der Frau die Mitfahrt zu verwehren, mit einem früheren Vorfall, bei dem sie in einer Corona-Maske erbrochen und die Reinigung verweigert hatte. Daraufhin kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, bei der der Fahrer ein gebrochenes Jochbein erlitt. Die Angeklagte, die bereits wegen Diebstahls, Nötigung und Körperverletzung vorbestraft ist, leugnete zunächst die Tat, gab später jedoch zu, den Fahrer absichtlich geschlagen zu haben.
Zweiter Vorfall
Monate später, in einer Nacht Mitte Oktober, versuchte dieselbe Frau, in Dornbirn den letzten Bus nach Egg zu nehmen. Der Busfahrer erkannte sie wieder und verwehrte ihr den Zugang zum Bus, um eine Wiederholung der früheren Ereignisse zu verhindern. Dieses Mal entschied sich die Frau für eine direkte Konfrontation und versetzte dem Fahrer einen kräftigen Schlag ins Gesicht, bevor sie flüchtete. Der Busfahrer alarmierte daraufhin die Polizei.
Gerichtsprozess und Urteil
Vor Gericht stritt die Angeklagte die Tat zunächst ab, gab später jedoch zu, den Busfahrer absichtlich geschlagen zu haben. Aufgrund ihrer Vorstrafen und der Schwere der aktuellen Tat wurde sie zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss sie eine Geldstrafe von 480 Euro entrichten und dem Busfahrer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Richter betonte die Notwendigkeit, ein deutliches Signal gegen wiederholte Gewalttaten zu setzen.
(VOL.AT)