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Vorarlberg: Der Wald ist kein Skigebiet

Der Wald ist kein Skigebiet.
Der Wald ist kein Skigebiet. ©VN
Auch diesen Winter geht an alle Wintersportlerinnen und Wintersportler der Appell zu Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme auf die Natur. Insbesondere der Wald braucht Schutz und muss verschont bleiben, betont Landesrat Christian Gantner.

Das Variantenfahren abseits markierter Pisten und Routen schädigt Schutzwälder und Waldbestände und stört Wildtiere in ihrem Ruheraum. In der Wintersaison werden daher wieder Schwerpunktkontrollen durchgeführt. “Dabei setzen wir in erster Linie auf sachliche Information und Aufklärung im Sinne der Initiative ‘Respektiere deine Grenzen’. Aber gegen Unbelehrbare muss mit aller Strenge vorgegangen werden”, so Landesrat Gantner.

Kein Kavaliersdelikt

Schiliftbetreiber, Waldaufseher, Forstschutzorgane und Exekutivkräfte sind angehalten, sorgsam auf die Einhaltung der Bestimmungen zu achten. Das Befahren des Bergwaldes soll nicht als Kavaliersdelikt gelten, daher ist mit empfindlichen Strafen zu rechnen. Verstöße können Organmandats- und Verwaltungsstrafen (bis zu 730 Euro) sowie die Abnahme des Skipasses zur Folge haben.

Das Abfahren im Wald verursacht zum einen dem Waldbesitzer wirtschaftlichen Schaden, zum anderen leidet darunter die wichtige Schutzfunktion des Waldes. Stabile Schutzwälder sind eine entscheidende Grundlage dafür, dass Vorarlbergs Bergregionen bewohnt und bewirtschaftet werden können.

Wildtiere gefährdet

Aber auch die Wildtiere werden durch Waldschifahrer Streß ausgesetzt und gefährdet. “Deshalb ist das Abfahren mit Skiern im Bereich von Liften nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet”, so Landesrat Gantner. Darunter ist jener Bereich zu verstehen, der von der Bergstation erreicht werden kann, ohne dass ein Fußmarsch von dreißigminütiger Dauer in Kauf genommen werden muss. Jedenfalls ist aber in einem Bereich von 500 Meter zu beiden Seiten des Lifts, der Piste oder der markierten Abfahrt das Abfahren mit Skiern im Wald untersagt.

Neu- oder Wiederbewaldungsflächen mit einem Bewuchs unter drei Meter Höhe dürfen zum Schutz der Jungpflanzen grundsätzlich nicht befahren bzw. betreten werden. Dieses Verbot bedarf keiner Kennzeichnung.

Vor allem Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete dürfen nicht betreten werden, außer auf Straßen, Wanderwegen, Skiabfahrten und Loipen, die für die allgemeine Benützung bestimmt sind. Im Vorarlberg Atlas (siehe www.vorarlberg.at im Menü “Service”) ist eine Übersicht dieser Zonen zu finden, vor Ort weisen Tafeln auf das Betretungsverbot hin. Auch außerhalb dieser Gebiete ersucht Landesrat Gantner vor allem im Winter um Rücksichtnahme auf die Wildtiere in ihrem Lebensraum.

(VLK)

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