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Vorarlberg erhält EU-Ausnahme für Müll-Export in die Schweiz

Eine geplante EU-Ausnahme soll den Müll-Export in die Schweiz weiterhin erlauben.
Eine geplante EU-Ausnahme soll den Müll-Export in die Schweiz weiterhin erlauben. ©VOL.AT/Mayer
Erleichterung für Vorarlberg: Eine geplante EU-Ausnahme soll den Müll-Export in die Schweiz weiterhin erlauben. Ohne diese Regelung wären deutlich längere Transportwege und höhere Kosten entstanden.

Vorarlberg kann weiterhin auf kurze Entsorgungswege in die Schweiz setzen. Eine geplante Ausnahme in der neuen EU-Abfallverbringungsverordnung soll den Export gemischter Siedlungsabfälle trotz generellen Exportverbots ermöglichen. Darauf haben sich laut Aussendung des Landes Landeshauptmann Markus Wallner, EU-Kommissar Magnus Brunner und Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig geeinigt.

EU-Regel hätte Vorarlberg stark getroffen

Die neue EU-Verordnung, die ab 21. Mai gelten soll, sieht grundsätzlich vor, Abfallexporte in Drittstaaten zu untersagen. Ziel ist es, Umweltprobleme – etwa durch Müllverlagerung in andere Regionen – zu verhindern.

Von diesem Verbot wäre auch die Schweiz betroffen gewesen. Für Vorarlberg hätte das konkrete Folgen gehabt: Bisher werden Abfälle über kurze Strecken – oft rund 40 Kilometer – in nahegelegene Schweizer Anlagen transportiert.

Ohne Ausnahme hätten diese Transporte innerhalb der EU organisiert werden müssen – mit Distanzen von bis zu 400 Kilometern.

Höhere Kosten und mehr CO₂ ohne Sonderregelung

Laut Landeshauptmann Wallner ist die Ausnahme ein "wichtiger Schritt" für Vorarlberg. Ohne diese Regelung wären:

  • deutlich höhere Entsorgungskosten entstanden
  • zusätzlicher Verkehr notwendig gewesen
  • mehr CO₂-Emissionen verursacht worden

Die bisherige Praxis gilt als effizient, da moderne Anlagen in der Schweiz genutzt werden und Transportwege kurz bleiben.

EU sieht regionale Lösung als sinnvoll

Auch auf europäischer Ebene wird die Sonderregelung als praktikabel bewertet. EU-Kommissar Brunner betonte laut Aussendung, dass damit regionale Besonderheiten berücksichtigt und unnötige Belastungen vermieden würden.

Landwirtschaftsminister Totschnig erklärte, die Lösung bringe europäische Umweltziele und nationale Gegebenheiten in Einklang.

Entscheidung noch nicht endgültig

Die geplante Ausnahme ist bewusst eng gefasst und ändert nichts an den grundsätzlichen Zielen der EU-Abfallpolitik. Die Entsorgung soll weiterhin in Anlagen mit hohen Umweltstandards erfolgen.

Allerdings ist die Regelung noch nicht fix:
Rat und Europäisches Parlament müssen der endgültigen Fassung der Verordnung noch zustimmen.

Für Vorarlberg ist laut Landesregierung entscheidend, dass die Entscheidung rasch fällt, um Unterbrechungen bei der Abfallentsorgung zu vermeiden.

(VOL.AT)

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