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Vorarlberg: Fünf Fußgänger mit Pistole bedroht

Der 26-Jährige wurde zu einem Jahr Haft verurteilt./Symbolbild
Der 26-Jährige wurde zu einem Jahr Haft verurteilt./Symbolbild ©Hartinger
Ein Jahr Haft für 26-Jährigen mit zwölf Vorstrafen, der auch einen versuchten Hausfriedensbruch beging.

Der Angeklagte aus dem Bezirk Bludenz ist erst 26 Jahre alt und wurde gestern bereits zum 13. Mal strafrechtlich verurteilt. Über den Arbeitslosen wurde am Landesgericht Feldkirch wegen gefährlicher Drohung und versuchten Hausfriedensbruchs eine Haftstrafe von einem Jahr verhängt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Angebliche Diebe

Der geständige Angeklagte hatte im Juni 2017 in der Bludenzer Fußgängerzone mit einer Pistole fünf Passanten bedroht. Der 26-Jährige richtete eine Softgun aus dem Fenster einer Wohnung auf die Fußgänger, die von einer echten Schusswaffe ausgingen. Der Angeklagte gab an, er habe geglaubt, die Fußgänger seien Diebe, weil sie am späten Abend Möbel getragen hätten.

Im April 2017 hatte der junge Mann während eines Streits mit seinem Bruder versucht, mit Gewalt in eine Wohnung einzudringen. Der wütende Täter durchschlug mit einem Faustschlag die doppelte Verglasung einer Tür und verletzte sich dabei schwer.

Staatsanwältin Karin Dragosits bezeichnete den Angeklagten als gerichtsbekannte Persönlichkeit mit einem erheblichen Aggressionsproblem. Die öffentliche Anklägerin gab ihm den Ratschlag, sich einer Gewalttherapie zu unterziehen. Er werde den Rat der Staatsanwältin befolgen, sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung.

An einer unbedingten Haftstrafe führe angesichts der acht Vorstrafen wegen Aggressionsdelikten kein Weg vorbei, sagte Richter Andreas Böhler. Der Angeklagte sei auch schon in der Vergangenheit mehrmals zu unbedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden. Wegen des Vorliegens der Rückfallvoraussetzungen wären statt einer Höchststrafe von drei Jahren Gefängnis sogar bis zu viereinhalb Jahre Haft möglich gewesen. Verteidigerin Andrea Rinderer beantragte einen Strafaufschub, über den noch nicht entschieden wurde. Denn ihr Mandant will sich um einen Arbeitsplatz bemühen, der Voraussetzung für eine Fußfessel wäre.

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