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Vorarlberg: Handverletzung erst Jahre später entdeckt

Die Handverltzung wurde erst Jahre später bei einer Röntgenuntersuchung entdeckt.
Die Handverltzung wurde erst Jahre später bei einer Röntgenuntersuchung entdeckt. ©Themenbild: APA; Pexels
Ein klagender Motorradfahrer erhält nach einem unverschuldeten Unfall im Zivilprozess als Vergleichszahlung 11.500 Euro.

Von Seff Dünser/NEUE

Erst 2015 wurde bei dem Mann aus dem Bezirk Bludenz bei einer Röntgenuntersuchung eine schwere Verletzung am linken Handgelenk festgestellt. Anwalt Alexander Fetz behauptet, auch die Handgelenksverletzung sei bereits 2008 bei einem Verkehrsunfall entstanden. Damals prallte der Motorradfahrer gegen den Anhänger eines Autos. Die Fahrerin des Wagens war links abgebogen und hatte ihm den Vorrang genommen.

Im Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch schlossen die Streitparteien gestern einen bedingten Vergleich. Demnach bezahlt die Haftpflichtversicherung der beklagten Autofahrerin dem klagenden Motorradfahrer 11.500 Euro, davon den Großteil als Schmerzengeld. Die gütliche Einigung kann noch bis 6. Juli widerrufen und für ungültig erklärt werden. Zivilrichter Norbert Stütler hatte den Streitparteien zu einem Vergleich geraten, weil ungewiss sei, wie sein Urteil ausfallen würde.

Vor der Kompromisslösung hatte der unfallchirurgische Gerichtsgutachter Hartmut Häfele am Mittwoch im Verhandlungssaal gesagt, wenn man den Angaben des Klägers glaube, könne die schwere Verletzung mit den ausgeleierten Bändern tatsächlich schon beim Unfall vor zehn Jahren entstanden sein. Jedenfalls sei die Handgelenksverletzung zumindest fünf Jahre alt und bei der Untersuchung unmittelbar nach dem Unfall wohl übersehen worden.

Einschränkung

Inzwischen wurde der 55-jährige Kläger am Handgelenk operiert. Häfele rät dem Patienten, der weiterhin über Schmerzen klagt, nun zu einer Operation mit einer Teilversteifung des Handgelenks. Danach sollte nach Ansicht des Unfallchirurgen die Bewegungseinschränkung am Handgelenk eine geringere sein als derzeit.

Für die beim Unfall erlittenen Beinverletzungen soll der Motorradfahrer schon vor Jahren rund 40.000 Euro erhalten haben. Seine Schmerzen am Handgelenk wurden von Ärzten zunächst nur als Sehnenscheidenentzündung behandelt.

(NEUE)

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