Vorarlberg: Mit geklautem Pkw Polizeiauto gerammt
Von Seff Dünser (NEUE)
Der 17-Jährige, der noch über keinen Führerschein verfügt, klaute das Auto seines Bruders und fuhr damit zwei Wochen lang. Er stahl auch das Kennzeichen eines Firmenanhängers und montierte es am entwendeten Pkw. In Dornbirn entzog sich der Jugendliche einer Verkehrskontrolle und fuhr der Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit bis nach Hohenems davon. In einer Sackgasse fuhr der Bursche rückwärts und rammte dabei mit seinem Fahrzeug absichtlich ein Polizeiauto. Bei seiner Festnahme wehrte er sich massiv gegen das Anlegen von Handschellen. Dabei wurde ein Polizist leicht verletzt.
Viele Delikte
Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der geständige Angeklagte an seinem Geburtstag wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen, Urkundenunterdrückung und Sachbeschädigung schuldiggesprochen. Dafür wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Arbeitslose zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Hinzu kommen 100 Euro aus dem ursprünglich bedingten Teil seiner Vorstrafe aus dem Jahr 2017 wegen Körperverletzung. Damit beträgt die Gesamtstrafe 1300 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Schmerzengeld
Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen wären eineinhalb Jahre Haft gewesen. Der 17-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch hat dem verletzten Polizisten als Schmerzengeld 200 Euro zu bezahlen. Auch den noch nicht bezifferten Schaden am Polizeiauto hat er zu ersetzen. Zu zahlen sind auch BH-Geldstrafen, etwa für den verweigerten Alkoholtest.
Wenn er so weitermache, könne er zur Gerichtsverhandlung gleich sein Gepäck fürs Gefängnis mitnehmen, warnte Richterin Sabrina Tagwercher den von Ralf Pohler verteidigten Angeklagten. Der 17-Jährige befand sich vier Stunden lang im Polizeiarrest. Dafür werden ihm von der Geldstrafe 1,50 Euro abgezogen.