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Vorarlberg: Republik wurde auf 862.000 Euro verklagt

Die Kläger fordern 862.000 Euro.
Die Kläger fordern 862.000 Euro. ©VOL.AT/Matthias Rauch
Ein Vorarlberger Architekt und sein Geschäftspartner haben am Landesgericht Feldkirch die Republik Öster­reich auf 862.000 Euro verklagt. Die Kläger machen das Innenministerium dafür verantwortlich, dass ihr Projekt geplatzt ist, in einem Salzburger Hotel mindestens fünf Jahre lang Flüchtlinge unterzubringen.

In dem anhängigen Zivilprozess hat die Feldkircher Richterin in erster Instanz noch nicht geurteilt. Gestern wurde die Verhandlung fortgesetzt. Denn die beklagte Republik hat zuvor einen mit der klagenden Partei ausgehandelten Vergleich widerrufen und für ungültig erklärt. Die gütliche Einigung zur Vermeidung eines langen und teuren Gerichtsprozesses hätte vorgesehen, dass die Republik den Klägern 32.500 Euro bezahlt.

Der Vorarlberger Architekt sagte gestern bei seiner gerichtlichen Befragung, er und sein Geschäftspartner hätten im Herbst 2015 während der Flüchtlingswelle in Salzburg ein Hotel gekauft, um dort Flüchtlinge einzuquartieren. Mit Beamten des Innenministeriums sei eine Einigung für einen Mietvertrag erzielt worden. Der Mietvertrag habe vorgesehen, dass das Innenministerium das Hotel für zumindest fünf Jahre als große Flüchtlingsunterkunft miete. Als monatliche Miete seien 20.000 Euro vereinbart worden.

Vereinbarung hinfällig

Im November 2015 hätten die ers­ten Flüchtlinge im Hotel untergebracht werden sollen, gab am Dienstag der Architekt als Geschäftsführer der klagenden GmbH vor Gericht zu Protokoll. Kurz davor habe ihm aber eine zuständige Beamtin des Innenministeriums mitgeteilt, dass alles hinfällig sei. Das Innenministerium wolle das Hotel nun doch nicht anmieten. Eine Begründung dafür habe er von der Beamtin nicht erhalten.

Kaufpreis nicht bezahlt

Daraufhin, so der Architekt, habe der bereits unterschriebene Kaufvertrag für den Erwerb des Hotels rückabgewickelt werden müssen. Denn seine Hausbank habe für ihre Finanzierungszusage zur Bedingung gemacht, dass das Innenministerium Mieter wird. Der Kaufpreis von 1,1 Millionen Euro sei nicht bezahlt worden.

Der Architekt und dessen Geschäftspartner machen in ihrer Klage für ihren Verdienstentgang 717.000 Euro geltend. Zudem verlangen sie Schadenersatz für ihre Anwaltskosten, die Rückabwicklung des Kaufvertrags und für die Zahlungen von drei Prozent des Kaufpreises an den Immobilienmakler.

Der Anwalt der beklagten Republik lehnt seit dem Widerruf des Vergleichs jegliche Zahlungen ab, weil es keine verbindliche Mietzusage gegeben habe.

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