Vorarlberg: Tierquälerei - Hund erlitt Knochenbrüche
Aber Staatsanwalt Philipp Höfle wirft der 41-Jährigen vor, sie habe sich in einer Nacht im Mai 2017 im Unterländer Haus ihres geschiedenen Mannes der Tierquälerei, Verleumdung, Körperverletzung, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Richterin Sonja Nachbaur vertagte gestern am Landesgericht Feldkirch die Verhandlung zur Befragung des Gerichtsmediziners Walter Rabl und weiterer Zeugen.
Yorkshireterrier
Die Angeklagte soll den kleinen Yorkshireterrier der Freundin ihres Ex-Gatten gequetscht und getreten und ihm dabei neben einer Lähmung auch Zehenbrüche zugefügt haben. Zudem soll die 41-jährige dem Hund ein Büschel Haare ausgerissen haben. Die Angeklagte sagte, sie habe das Tier mit dem Fuß nur leicht weggestoßen, weil es sie an der Hose erfasst habe.
Laut Strafantrag soll die Deutsche ihrem 52-jährigen Ex-Mann in den Unterarm gebissen und ihn so leicht verletzt haben. Und sie soll dessen 44-jährige Freundin geohrfeigt und geschlagen und damit zu verletzen versucht haben.
Des Weiteren soll die unbescholtene Angeklagte ihren früheren Mann und dessen neue Partnerin verleumdet haben. Denn die Beschuldigte gab vor der Polizei an, die Frau habe ihr mit einem Holzscheit gegen die Stirn geschlagen, während er sie am Hals gehalten habe. Ihre Verletzung habe aber nicht ein Holzscheit verursacht, sondern ein Faustschlag, meint Gerichtsmediziner Rabl. Sie habe der Angeklagten in Nothilfe einen Faustschlag versetzt, als die Frau ihren Hund malträtiert habe, merkte die nunmehrige Lebensgefährtin des geschiedenen Mannes der Angeklagten an.
Außerdem soll die Angeklagte mit einer Bierflasche eine Küchenlampe beschädigt haben.