Vorarlberg: Wettgelder abgezweigt – 51-Jährige verurteilt
Vergangene Woche wurde eine Kollegin rechtskräftig schuldig gesprochen. Sie gab zu, als Angestellte eines Wettbürobetreibers Gelder eingesteckt zu haben. Nun saß eine 51-Jährige Arbeitskollegin derselben Firma auf der Anklagebank. Die heutige Angeklagte gibt zu, dass sie selbst rund 30.000 Euro an Spielautomaten in einem anderen Betrieb verspielte, das Geld sei aber nicht gestohlen, sondern ihr eigenes gewesen. Ihr Sohn habe ihr immer wieder Geld geschenkt, außerdem habe sie mehr als die Hälfte zurück gewonnen.
Mehrere Lücken
Offenbar gab es in der „Überwachung“ des Wettbüros mehrere Lücken. Eine leitende Angestellte kam nur durch Zufall auf die Malversationen. Als ein Beleg fehlte, stöberte die Vorgesetzte in der EDV und bemerkte, dass größere Summen – die Staatsanwaltschaft spricht von knapp 60.000 Euro – fehlten. „Ich habe die Beschuldigte damit konfrontiert und sie meinte nur, dass sie das Geld sowieso nie zurück bezahlen werde, sie könne es höchstens abarbeiten“, gibt die Zeugin zu Protokoll. „Es gab wohl eine Reihe von Leuten, die dort in die Kasse gegriffen haben“, sagt Richter Richard Gschwenter und spricht auch diese Angestellte gemeinsam mit den Schöffen schuldig. Schaden wird als über 5000 angesehen, konkreter wird das Gericht nicht. Als Strafe werden 1000 Euro festgelegt und 5000 Euro werden für verfallen erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.