Ein in Vorarlberg und darüber hinaus über Jahre hinweg bekannter Immobilien-Unternehmer sieht sich mit einer Pfändungsanzeige der Deutschland-Niederlassung der Oberbank AG mit Hauptsitz in Linz konfrontiert.
Die entsprechenden Unterlagen liegen der wpa vor.
Der über viele Jahre hinweg in der Region und darüber hinaus sehr aktive und medial regelmäßig präsente Vorarlberger Immobilien-Unternehmer Mario Kmenta sieht sich mit einer Pfändungsanzeige der Deutschland-Niederlassung der Oberbank AG mit Hauptsitz in Linz konfrontiert.
Es geht um eine halbe Million Euro
Demnach hat die Oberbank beim Bezirksgericht Bregenz zuerst die Bestellung eines Exekutionsverwalters gemäß Exekutionsordnung beantragt. In der Folge bestellte das BG Bregenz vor wenigen Wochen den Dornbirner Rechtsanwalt Florian Mähr (Kanzlei Längle Fussenegger Singer Rechtsanwälte) zum Exekutionsverwalter. Weitergehende wpa-Recherchen haben ergeben, dass es um 500.000 Euro geht, welche die Oberbank von Kmenta haben möchte.
Mähr wurde in seiner Funktion als Exekutionsverwalter mittlerweile tätig und hat die Pfändungsanzeige unter anderem jüngst öffentlich in Bregenz beim Büro Kmenta und Partner in der Kirchstraße und an der Adresse Belruptstraße 22 angebracht. Die wpa hat die beiden Aushänge am Dienstagvormittag vor Ort fotografiert (Bild links in der Kirchstraße).
Anteile an diversen Firmen gepfändet
Der Exekutionsverwalter ist gemäß EO (Exekutionsordnung) befugt, bewegliche Sachen, Forderungen und Vermögensrechte zu pfänden. Er hat alle Vermögensobjekte, die zur Deckung der hereinzubringenden Forderung erforderlich sind, zu pfänden und hierbei die Vermögensobjekte auszuwählen, die die umfassendste und schnellste Befriedigung des betreibenden Gläubigers bringen.
Der Pfändungsanzeige ist unterdessen zu entnehmen, dass der Exekutionsverwalter die Gesellschaftsanteile von Kmenta an mehreren Unternehmen gepfändet hat.
Dabei geht es um die Kmenta und Partner GmbH (6 %), die Klocker & Wahl Ziviltechniker GmbH (49 %), die M2 Holding GmbH (42,5 %) und die KBK Immobilien GmbH (38,4 %). Dazu kommen die Kommanditanteile an der KP Works GmbH & Co BR 11 KG, der KP Works GmbH & Co HW 40 KG, der 3 Bauherren GmbH & Co Phi KG sowie an der 3 Bauherren GmbH & Co Tau KG.
Kmenta kann über Geschäftsanteile nicht mehr verfügen
Mario Kmenta wird mit dieser Pfändungsanzeige jegliche Verfügung über die gepfändeten Geschäfts- und Kommanditanteile untersagt. Dazu gehören vor allem die Veräußerung oder eine Belastung. Auch den Drittschuldnern - also die obgenannten Unternehmen - wird hiermit verboten, aus dem gepfändeten Anteil Leistungen an Mario Kmenta zu erbringen. Sämtliche diesbezüglichen Zahlungen sind an das Konto des Exekutionsverwalters zu leisten.
Mario Kmenta hat seit Dienstagvormittag nicht auf das telefonische und schriftliche Angebot der wpa reagiert, eine Stellungnahme zu der Pfändungsanzeige abzugeben. Auch eine Anfrage bei seiner Rechtsvertretung blieb bislang unbeantwortet.
(wpa/gübi)