Warnhinweis der Polizei - Hantieren mit waffenähnlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit
Am 22.5.2019 in Lustenau und am 28.5.2019 in Rankweil, nur zwei Beispiele von mehreren. Die Bevölkerung ist nach den zahlreichen Attentaten in den vergangenen Jahren sensibilisiert und zeigt solche Vorkommnisse richtigerweise sofort bei der Polizei an.
Da die einschreitenden Polizeibeamten im Vorhinein nicht wissen können, ob es sich um eine echte Waffe handelt oder nicht, müssen sie immer von einem gefährlichen Einsatz ausgehen und dementsprechend einschreiten. Für die Polizistinnen und Polizisten eine sehr herausfordernde und nervenaufreibende Situation.
So kann aus einem Lausbubenstreich schlagartig eine heikle und lebensbedrohliche Situation für betroffene Personen entstehen. Mit möglicherweise unabsehbaren Folgen für alle Beteiligten. Die Landespolizeidirektion Vorarlberg rät deshalb eindringlich, mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen verantwortungsbewusst umzugehen und auf offener Straße damit nicht zu hantieren.