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Warum der Verband nun nicht nur auf die roten Karten schaut

©GEPA
Der Schlusspunkt der Saison fiel in der 79. Minute. Jetzt entscheidet der Verband, wer dafür geradestehen muss.

Alles war angerichtet für die große Feier. Meister Rätia Bludenz empfing im letzten Saisonspiel der 3. Landesklasse den Tabellenzweiten Schwarzach, rund 300 Zuschauer waren auf der Sportanlage. Statt eines würdigen Saisonabschlusses endete die Partie jedoch in einem Chaos aus Handgreiflichkeiten, Rudelbildungen und einem Polizeieinsatz. Die Begegnung wurde in der 79. Minute beim Stand von 2:1 für Schwarzach abgebrochen.

Während beide Vereine die Vorgeschichte der Eskalation unterschiedlich schildern, beschäftigt nun vor allem eine Frage den Vorarlberger Fußball: Welche Strafen drohen den Beteiligten?

Lange Sperren für Spieler möglich

Entscheidend wird sein, welche konkreten Handlungen den einzelnen Spielern nachgewiesen werden können. Die ÖFB-Rechtspflegeordnung sieht dafür unterschiedliche Strafrahmen vor.

Bereits das Auslösen oder Mitverursachen einer Ausschreitung kann mit einer Sperre zwischen zwei und 24 Pflichtspielen geahndet werden. Deutlich härter wird es bei Tätlichkeiten. Darunter fallen etwa Faustschläge, Fußtritte, Kopfstöße, Ellbogenschläge oder Anspucken.

Wer sich einer solchen Handlung schuldig gemacht hat, muss mit einer Sperre von zwei bis zu 48 Pflichtspielen rechnen. Bei Tätlichkeiten gegenüber einem Offiziellen, also zum Beispiel dem Schiedsrichter, droht sogar eine Sperre bis zu 72 Spielen.

Der Schiedsrichter zückte dreimal die rote Karte.

Auch Spieler, die zwar nicht aktiv zuschlagen, sich aber durch massive Beschimpfungen, Beleidigungen oder Bedrohungen hervortun, können belangt werden. Hier reicht der Strafrahmen von einer bis zwölf Partien. Für sonstiges unsportliches Verhalten sind Sperren zwischen einem und sechs Spielen vorgesehen.

Zusätzlich können gegen die betroffenen Akteure Geldstrafen verhängt werden. Diese bewegen sich zwischen 20 und 2000 Euro pro Person.

Auch die Vereine stehen unter Druck

Mit den persönlichen Strafen ist die Angelegenheit allerdings nicht erledigt. Auch die beiden Vereine müssen mit Konsequenzen rechnen.

Besonders brisant ist dabei ein Umstand: Nach den bisherigen Schilderungen sollen sich nicht nur Spieler, sondern auch Zuschauer und Betreuer an den Tumulten beteiligt haben. Mehrere Personen liefen auf das Spielfeld.

Genau in solchen Fällen greifen die Bestimmungen besonders streng. Die Vereine können für Vorfälle ihrer Anhänger zur Verantwortung gezogen werden, selbst wenn ihnen keine unmittelbare Schuld nachgewiesen werden kann.

Möglich sind Geldstrafen zwischen 50 und 20.000 Euro. Darüber hinaus kann das zuständige Gremium auch Punkteabzüge verhängen. Ebenso denkbar sind Platzsperren, die Austragung von Heimspielen auf neutralem Boden oder sogenannte Geisterspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Zusätzlich haften die Vereine solidarisch für Geldstrafen, die gegen ihre Spieler oder Offiziellen ausgesprochen werden.

Spielabbruch bringt weitere Risiken

Besondere Bedeutung kommt der Frage zu, warum das Spiel letztlich nicht fortgesetzt wurde.

Sollte ein Verein als Verursacher des Spielabbruchs eingestuft werden, kann die Partie mit 0:3 gegen ihn strafverifiziert werden. Trifft beide Vereine eine Mitschuld, wäre auch eine Wertung mit 0:0 möglich. In diesem Fall würde keine Mannschaft Punkte erhalten.

Zusätzlich sieht das Regelwerk für den verantwortlichen Verein weitere Geldstrafen zwischen 100 und 10.000 Euro vor.

Frühere Fälle zeigen das mögliche Ausmaß

Wie hart die Verbandsgerichte durchgreifen können, haben mehrere prominente Fälle der vergangenen Jahre gezeigt.

Für besonderes Aufsehen sorgte 2023 die Attacke eines Co-Trainers des SC Hatlerdorf auf einen Schiedsrichter. Nachdem dieser den Referee angespuckt und bedroht haben soll, verhängte der Strafausschuss die Höchststrafe von 72 Pflichtspielen.

Ebenfalls 72 Spiele Sperre erhielt 2023 ein Spieler von Blau-Weiß Feldkirch nach einer Attacke gegen einen Schiedsrichter im Landesliga-Spitzenspiel gegen Schwarzenberg.

Bereits 2017 war ein Nachwuchsspieler des FC Hörbranz nach einer Tätlichkeit gegen einen Schiedsrichter für 72 Pflichtspiele gesperrt worden.

Eine der längsten Sperren gegen einen Spieler wegen einer Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler gab es 2021. Damals erhielt ein Akteur von Viktoria Bregenz nach einem brutalen Kopfstoß eine Sperre von 48 Pflichtspielen.

Entscheidung fällt in den nächsten Tagen

Bereits am Mittwoch wird sich der Straf- und Meldeausschuss mit den Ereignissen in Bludenz befassen. Dann sollen die Aussagen der Beteiligten, die Berichte des Schiedsrichters sowie mögliche weitere Unterlagen ausgewertet werden.

Erst danach wird feststehen, welche Spieler tatsächlich bestraft werden und ob auch die beiden Vereine mit empfindlichen Sanktionen rechnen müssen.

Klar ist bereits jetzt: Die sportliche Saison ist beendet. Das juristische Nachspiel hat hingegen gerade erst begonnen.

(VOL.AT)

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