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Warum ein Reifenstecher jetzt doch ins Gefängnis muss und nicht mit Geldstrafe davonkommt

Rückfalltäter mit 14 Vorstrafen beging Sachbeschädigung mit zerstochenem Reifen. Bezirksgericht gewährte Geldstrafe. Berufungsgericht verhängte danach Haftstrafe.
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