Warum im Fall Janine G. die Zeit für die Staatsanwaltschaft jetzt knapp wird
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen darf die Untersuchungshaft für einen Tatverdächtigen normalerweise nicht länger als sechs Monate andauern. In speziellen Fällen kann sie aber bis auf zwei Jahre ausgedehnt werden.
Die Zeit wird knapp
Laut Aussage von Rechtsanwalt German Bertsch ist es gesetzlich festgelegt, dass eine Untersuchungshaft nach spätestens zwei Jahren enden muss. Das bedeutet, der Hauptverdächtige müsste Anfang März freigelassen werden, es sei denn, die Staatsanwaltschaft erhebt bis Ende Februar Anklage. Es besteht allerdings eine Möglichkeit zur Verlängerung der Untersuchungshaft.
Damit hat die Staatsanwaltschaft ein "Ass im Ärmel", wenn man so will. Es gibt im Rahmen des Gesetzes eine Möglichkeit, die U-Haft zu verlängern. Was man am LG Feldkirch für einen "Trick" anwenden will, was Anwalt Bertsch sagt und wie sich der Fall seit März 2022 genau darstellt, lesen Sie im ausführlichen V+ Artikel von VN-Reporter Gerhard Sohm:
(VN.at/VOL.AT)