Weihnachten im Josefsheim – und draußen Strafzettel: Warum Besucher jetzt wütend sind
Eigentlich wollten Angehörige kurz vor Weihnachten nur ein paar ruhige Stunden mit Bewohnern des Sozialzentrums Josefsheim verbringen. Stattdessen endete der Abend für einige mit einer bösen Überraschung: Strafzettel an den Autos, die entlang der Römerstraße abgestellt waren.
Was hinter den Strafzetteln steckt – Ingo Lechner im Video
Polizeikontrolle während der Feier
Der Vorfall ereignete sich am Donnerstag, 18. Dezember. Während im Sozialzentrum eine Weihnachtsfeier lief, stellte die Polizei entlang der Römerstraße mehrere Organmandate aus. Betroffen waren Besucher, die ihre Fahrzeuge am Straßenrand geparkt hatten.
Einer von ihnen ist Ingo Lechner aus Bregenz. "Während wir da drinnen gesessen sind und gefeiert haben, haben ganz besondere Wichtel, nämlich Wichtel in Uniform, Strafzettel verteilt", sagt er. Für ihn sei das "ein bisschen ein komisches Weihnachtsgeschenk für alle, die ihre Verwandten, ihre Angehörigen besuchen und ein paar besinnliche Stunden haben wollen".
Plötzlich nicht mehr erlaubt
Lechner sagt, der betroffene Straßenabschnitt sei seit Jahren als Parkmöglichkeit genutzt worden. Hinweise auf ein Parkverbot habe es aus seiner Sicht nicht gegeben. "Es gibt keine Schilder hier, die darauf hinweisen, es gibt keinen Hinweis, gar nichts." Ein Halteverbotsschild betreffe seiner Wahrnehmung nach nur die gegenüberliegende Straßenseite. Eine Feuerwehrzufahrt sei freigehalten worden.
Hinzu kommt, dass die offiziellen Parkplätze beim Sozialzentrum bei Veranstaltungen oft nicht ausreichen.
Gesetz statt Kulanz
Laut Lechner habe die Polizei auf die Gesetzeslage verwiesen. Demnach müssten zwei Fahrstreifen freigehalten werden. Er hält diese Argumentation für zu einfach. "Man redet davon von 5 Metern mindestens, dass zwei Autos nebeneinander vorbeikommen", sagt er mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung. Auch die bauliche Gestaltung der Straße habe für ihn auf eine geduldete Parknutzung hingedeutet. Die abgesenkten Gehsteigkanten seien aus seiner Sicht kein Zufall.
Gemeinde verweist auf StVO
Die Marktgemeinde Hörbranz betont auf Anfrage, dass Verkehrskontrollen ausschließlich Aufgabe der Bundespolizei seien. Man sei nicht eingebunden gewesen und verfüge über keine Gemeindepolizei. Bei der Römerstraße handle es sich um eine zweispurige Straße mit Gegenverkehr. Werde auf einer Straßenseite geparkt, stünden nicht mehr zwei Fahrstreifen zur Verfügung. In solchen Fällen sei das Parken auch ohne zusätzliche Beschilderung unzulässig. Als Rechtsgrundlage nennt die Gemeinde § 24 Abs. 3 lit. der Straßenverkehrsordnung.
Forderung nach besserer Information
Lechner will die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. "Ich habe da ein Schild vorbereitet, weil anders als Politiker spreche ich nicht groß, sondern handele", sagt er. Besucher müssten informiert werden. "Nur so können sie auch die Regeln befolgen."
(VOL.AT)