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Wieder ein Tesla Cybertruck im Ländle – doch dieses Detail wirft Fragen auf

Ein Cybertruck wurde in Dornbirn gesichtet.
Ein Cybertruck wurde in Dornbirn gesichtet. ©Leserreporter
Mirjam Mayer (VOL.AT) mirjam.mayer@russmedia.com
Ein Cybertruck taucht erneut in Vorarlberg auf. Doch diesmal passt etwas nicht zum bekannten Fall aus Altach.

Sichtung am Donnerstag

Ein Leserreporter entdeckte das Fahrzeug am Donnerstagabend in Dornbirn-Schwefel. Der Cybertruck stand auf einem Firmenparkplatz und zog zahlreiche Blicke auf sich.

Schnell stellt sich die Frage: Handelt es sich wieder um das Fahrzeug der Grenzgängerhilfe?

Der Cybertruck war auf einem Firmengrundstück zu sehen. ©Leserreporter

Der kürzlich in Altach gesichtete Cybertruck war Teil einer Kampagne der Grenzgängerhilfe. Wie Dennis Gabriel gegenüber VOL.AT bestätigt, hatte sein Unternehmen ein solches Fahrzeug in Altach stehen. Dieser Pickup habe grundsätzlich wechselnde Standorte. Er sei inzwischen nach Hard gebracht worden, so Gabriel.

Doch beim in Dornbirn gesichteten Fahrzeug handle es sich nicht um dieses Auto. Das beweist auch ein Blick aufs Foto: Der Cybertruck ist nicht beklebt.

Fahrzeug kam aus Polen

Nach VOL.AT-Informationen handelt es sich nicht um das bekannte Fahrzeug aus Altach. Ein Blick aufs Kennzeichen liefert den entscheidenden Hinweis.

Wie Recherchen zeigen, war der Cybertruck am Donnerstag mit ausländischer Zulassung im Ländle unterwegs. Auch in Dornbirn machte er Halt und stand bis am Abend auf einem Firmengrundstück im Schwefel.

Die Spur führt nach Polen: Dort sind Cybertrucks – anders als in Österreich – unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.

Ein Leser entdeckte das auffällige Fahrzeug. ©Leserreporter

Fahrzeug ohne EU-Zulassung

Doch genau hier liegt das Problem: In Europa ist der Cybertruck eigentlich gar nicht zugelassen. Warum? Vor allem das Design sorgt für Kritik. Die kantige Edelstahlkarosserie, scharfe Kanten und das hohe Gewicht gelten als Risiko. Ohne technische Anpassungen hätte das Modell in der EU keine Chance auf eine reguläre Zulassung.

Warum der Cybertruck trotzdem fahren darf

Keine reguläre Zulassung:
Der Tesla Cybertruck hat keine EU-Typgenehmigung. Damit fehlt die Grundlage für eine serienmäßige Zulassung in Europa.

Premiere und frühe Kritik:
Der Cybertruck wurde im November 2019 in den USA erstmals präsentiert. Schon bei der Vorstellung sorgte das Fahrzeug für Diskussionen – sowohl wegen seines ungewöhnlichen Designs als auch wegen Fragen zur Sicherheit und Praxistauglichkeit.

Welche Sicherheitsbedenken es gibt:

  • Scharfe Kanten: Die kantige Edelstahlkarosserie gilt als problematisch, weil sie bei Unfällen ein höheres Verletzungsrisiko darstellen kann.
  • Kaum Knautschzone: Die sehr steife Bauweise könnte Aufprallenergie schlechter aufnehmen als weichere Frontstrukturen.
  • Fußgängerschutz: Form und Höhe der Front gelten als ungünstig für den Schutz von Fußgängern.
  • Hohes Gewicht: Mit über vier Tonnen Gesamtgewicht kann das Fahrzeug bei Unfällen stärkere Kräfte entwickeln.
  • Ungewohnte Bauform: Größe, Höhe und Design können die Übersicht im Straßenverkehr beeinflussen.

Wie er trotzdem auf die Straße kommt:

  • Probefahrten mit behördlicher Bewilligung
  • Sonderkennzeichen
  • in Einzelfällen technische Anpassungen

Österreich:
Eine reguläre Zulassung ist nicht möglich. Fahrten sind aber mit behördlicher Bewilligung und Probefahrtkennzeichen erlaubt.

Wichtig:
Ein im Ausland zugelassener Cybertruck kann im Straßenverkehr auftauchen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er auch in Österreich zugelassen werden könnte.

Cybertrucks können auch ohne Österreich-Zulassung auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Probefahrten sind mit behördlicher Bewilligung und speziellen Kennzeichen erlaubt.

Welche Länder laut Medienberichten bereits Cybertrucks zugelassen haben und welche Anpassungen dafür notwendig waren, hat VOL.AT in einer Grafik zusammengefasst.

Cybertruck in Europa: Zulassungen im Überblick
Land Bekannte Zulassungen Nötige Anpassungen / Besonderheiten
Polen Ja Anpassung der Beleuchtung (Blinker), zusätzliche Nebelschlussleuchte, technische Prüfung und Registrierung
Tschechien Ja (umstritten) Zusätzliche Blinker, Nebelschlussleuchte, Kantenschutz (Gummi), technische Einzelprüfung und Vermessung
Österreich Nein Keine Zulassung möglich; nur Probefahrten mit behördlicher Bewilligung und Sonderkennzeichen
Deutschland Nein Sehr restriktiv; fehlende EU-Typgenehmigung und Sicherheitsanforderungen als Hürde
Weitere EU-Länder
(z. B. Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Ungarn, Slowakei)
Keine konkreten Fälle belegt Einzelgenehmigungen grundsätzlich möglich; technische Umbauten und umfangreiche Prüfverfahren erforderlich
Stand: April 2026

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