Wieder ein Tesla Cybertruck im Ländle – doch dieses Detail wirft Fragen auf
Sichtung am Donnerstag
Ein Leserreporter entdeckte das Fahrzeug am Donnerstagabend in Dornbirn-Schwefel. Der Cybertruck stand auf einem Firmenparkplatz und zog zahlreiche Blicke auf sich.
Schnell stellt sich die Frage: Handelt es sich wieder um das Fahrzeug der Grenzgängerhilfe?
Der kürzlich in Altach gesichtete Cybertruck war Teil einer Kampagne der Grenzgängerhilfe. Wie Dennis Gabriel gegenüber VOL.AT bestätigt, hatte sein Unternehmen ein solches Fahrzeug in Altach stehen. Dieser Pickup habe grundsätzlich wechselnde Standorte. Er sei inzwischen nach Hard gebracht worden, so Gabriel.
Doch beim in Dornbirn gesichteten Fahrzeug handle es sich nicht um dieses Auto. Das beweist auch ein Blick aufs Foto: Der Cybertruck ist nicht beklebt.
Fahrzeug kam aus Polen
Nach VOL.AT-Informationen handelt es sich nicht um das bekannte Fahrzeug aus Altach. Ein Blick aufs Kennzeichen liefert den entscheidenden Hinweis.
Wie Recherchen zeigen, war der Cybertruck am Donnerstag mit ausländischer Zulassung im Ländle unterwegs. Auch in Dornbirn machte er Halt und stand bis am Abend auf einem Firmengrundstück im Schwefel.
Die Spur führt nach Polen: Dort sind Cybertrucks – anders als in Österreich – unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.
Fahrzeug ohne EU-Zulassung
Doch genau hier liegt das Problem: In Europa ist der Cybertruck eigentlich gar nicht zugelassen. Warum? Vor allem das Design sorgt für Kritik. Die kantige Edelstahlkarosserie, scharfe Kanten und das hohe Gewicht gelten als Risiko. Ohne technische Anpassungen hätte das Modell in der EU keine Chance auf eine reguläre Zulassung.
Cybertrucks können auch ohne Österreich-Zulassung auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Probefahrten sind mit behördlicher Bewilligung und speziellen Kennzeichen erlaubt.
Welche Länder laut Medienberichten bereits Cybertrucks zugelassen haben und welche Anpassungen dafür notwendig waren, hat VOL.AT in einer Grafik zusammengefasst.
| Land | Bekannte Zulassungen | Nötige Anpassungen / Besonderheiten |
|---|---|---|
| Polen | Ja | Anpassung der Beleuchtung (Blinker), zusätzliche Nebelschlussleuchte, technische Prüfung und Registrierung |
| Tschechien | Ja (umstritten) | Zusätzliche Blinker, Nebelschlussleuchte, Kantenschutz (Gummi), technische Einzelprüfung und Vermessung |
| Österreich | Nein | Keine Zulassung möglich; nur Probefahrten mit behördlicher Bewilligung und Sonderkennzeichen |
| Deutschland | Nein | Sehr restriktiv; fehlende EU-Typgenehmigung und Sicherheitsanforderungen als Hürde |
| Weitere EU-Länder (z. B. Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Ungarn, Slowakei) |
Keine konkreten Fälle belegt | Einzelgenehmigungen grundsätzlich möglich; technische Umbauten und umfangreiche Prüfverfahren erforderlich |
Ihre Meinung ist gefragt: Jetzt abstimmen
(VOL.AT)