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Wieder Vogelgrippe in Vorarlberg nachgewiesen

Weiterer Vogelgrippe-Fall in Vorarlberg - Stallpflicht bleibt bestehen. (Symbolbild)
Weiterer Vogelgrippe-Fall in Vorarlberg - Stallpflicht bleibt bestehen. (Symbolbild) ©dpa
In Vorarlberg ist vergangene Woche erneut ein Vogel positiv auf Vogelgrippe getestet worden. Damit wurden in diesem Winter drei Fälle bestätigt. Die Stallpflicht bleibt laut Landesrat Christian Gantner (ÖVP) weiterhin bestehen.

Im zweiten Halbjahr 2025 sind in Vorarlberg 221 verendete oder auffällige Vögel untersucht worden, zwei Proben fielen positiv auf das Influenzavirus aus. Seit Jahresbeginn 2026 wurden 25 weitere Einsendungen geprüft – eine davon, aus der vergangenen Woche, bestätigte sich ebenfalls als Vogelgrippefall.

Kein vermehrtes Vogelsterben

Ein gehäuftes Vogelsterben sei im Land nicht festgestellt worden, betonte Landesrat Christian Gantner. Aufgrund der einzelnen positiven Nachweise halte man die bestehenden Schutzmaßnahmen aber für weiterhin notwendig. Für die entsprechende Verordnung zur Stallpflicht sei das zuständige Bundesministerium verantwortlich, so Gantner.

14 Gemeinden mit "stark erhöhtem Risiko"

Als "Gebiete mit stark erhöhtem Risiko" gelten nach wie vor 14 Gemeinden: Lochau, Bregenz, Hard, Fußach, Höchst, Gaißau, Hohenems, Lustenau, Altach, Feldkirch, Koblach, Mäder, Meiningen und Rankweil. Dort müssen Geflügelhalter ihre Tiere im Stall halten.

Ist eine Stallhaltung aus baulichen Gründen nicht möglich, müssen Betriebe mit weniger als 50 Tieren zumindest die Vorgaben für Gebiete mit erhöhtem Risiko umsetzen. Diese sehen unter anderem vor, Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel zu halten und den Kontakt zu Wildvögeln bestmöglich zu verhindern. Futter soll im Stall oder unter einem Unterstand angeboten werden, damit Wildvögel keinen Zugang haben. Auch bei Reinigung und Desinfektion gelten erhöhte Sorgfaltspflichten.

Übertragung auf Menschen selten

Eine Ansteckung von Menschen ist laut den zuständigen Stellen äußerst selten und setzt in der Regel direkten Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren voraus. Wer tote oder auffällig kranke Vögel entdeckt, soll diese nicht berühren und umgehend der Behörde melden.

(VOL.AT)

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