Zivildienst verweigert: 800 Euro Strafe trotz Umzug
Der Vorarlberger hatte im Jahr 2024 die Aufforderung erhalten, seinen Zivildienst anzutreten. Statt den Dienst wie vorgesehen zu beginnen, informierte er seine zugewiesene Einrichtung lediglich per knappem E-Mail darüber, dass er mittlerweile in der Schweiz lebe und daher nicht erscheinen werde.
Entscheidend: Ein bloßer Hinweis reicht rechtlich nicht aus. Der Wohnsitzwechsel hätte offiziell nachgewiesen werden müssen – und zwar bevor der Bescheid zum Dienstantritt zugestellt wurde.
Strafe nach versäumtem Dienstantritt
Weil der Mann seinen Zivildienst nicht antrat, wurde eine Geldstrafe von 800 Euro verhängt. Dagegen wehrte er sich und brachte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Ohne Erfolg: Das Gericht bestätigte die Strafe.
Beschwerde an falsche Stelle gerichtet
Ein weiterer Fehler: Der Einspruch wurde nicht bei der zuständigen Behörde eingebracht. Laut den üblichen Vorgaben am Ende eines Bescheids ist klar geregelt, an wen man sich im Fall eines Widerspruchs wenden muss – im konkreten Fall eben nicht an die Zivildiensteinrichtung.
Zudem genügt ein einfaches E-Mail für einen formgültigen Einspruch in der Regel nicht. Damit blieb die Beschwerde wirkungslos – und die Strafe aufrecht.
Am Ende muss der junge Mann die 800 Euro bezahlen.
(VOL.AT)