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Zweitangeklagter vom Vorwurf der Störung der Totenruhe freigesprochen

Staatsanwalt Markus Fussenegger modfizierte seine Anklage.
DNA-Gutachten belastet Erstangeklagten: "Spuren unter vier Fingernägeln"
Gerichtsmediziner Rabl: "Würgevorgang hat Schutzreflexe außer Kraft gesetzt"
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