Zwischen 0 und 3300 Euro: So unterschiedlich kassieren Vorarlbergs Gemeinden beim Wohnungsleerstand
Ferienwohnungsanteil als entscheidender Faktor
Stehen Wohnungen oder Zweitwohnsitze über längere Zeit leer, können Städte und Gemeinden dafür eine Abgabe einheben. Diese Möglichkeit besteht in Vorarlberg seit Anfang 2024. Ob eine Leerstandsabgabe eingeführt wird und in welcher Höhe, entscheiden die Gemeinden selbst.
Rückmeldungen aus mehreren Kommunen zeigen, wovon diese Entscheidung abhängt: Ausschlaggebend ist in vielen Fällen der Anteil an Ferienwohnungen. Auch die Zahl jener Objekte, die länger als sechs Monate ungenutzt bleiben, wird berücksichtigt. Entsprechend groß sind die Unterschiede bei der Höhe der Abgabe zwischen den Gemeinden.
Bregenz: 9,50 Euro pro Quadratmeter
In der Landeshauptstadt beträgt die Leerstandsabgabe 9,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei rund 1439 Euro pro Wohnung. Laut Daten des Landes beträgt der Anteil der Ferienwohnungen in Bregenz 14,9 Prozent, das entspricht rund 2500 Wohnungen.
Die Höhe der Abgabe sei "entsprechend den Regelungen des Zweitwohnungsabgabegesetzes aus den verhältnismäßigen Mehrbelastungen für die Stadt errechnet worden", teilt die Stadt Bregenz auf Anfrage mit. Erträge aus Tourismusabgaben seien bereits berücksichtigt worden. Erkenntnisse zur Wirkung der Abgabe gebe es derzeit noch nicht.
Egg: Höchstsatz für Einheimische, halber Satz für Ferienhäuser
In der größten Gemeinde des Bregenzerwaldes fällt die Leerstandsabgabe deutlich höher aus als in der Landeshauptstadt. Für Wohnungen im Hauptwohnsitzgebiet wird der gesetzlich zulässige Höchstsatz von 18,50 Euro pro Quadratmeter eingehoben. In ausgewiesenen Ferienwohnungsgebieten wie Schetteregg und Kaltenbrunnen gilt hingegen ein halbierter Satz von 9,25 Euro.
Bei einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern ergibt sich damit ein jährlicher Höchstbetrag von bis zu 2775 Euro, in den Ferienwohnungsgebieten von 1387,50 Euro.
Begründet wird diese Regelung mit der hohen Zahl an Ferienwohnsitzen. Der Anteil liegt in Egg bei 32,3 Prozent, das entspricht 734 Ferienwohnungen, teilt die Gemeinde mit.
Wie die Vorarlberger Nachrichten bereits 2024 berichteten, wurde die Zweitwohnsitzabgabe für Ferienhäuser und -wohnungen in Egg im Jänner 2024 um knapp 40 Prozent auf 9,25 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche erhöht. "Für Ferienhausbesitzer gilt der halbe Satz, da eine Anhebung auf den vollen Satz für einen Zweitwohnsitz zu hoch gewesen wäre", erklärt Brigitte Bereuter aus der Buchhaltung der Marktgemeinde.
"Anhand der Kalkulation dürfen die Einnahmen die Aufwände nicht übersteigen", erklärt Bereuter auf Anfrage von VOL.AT. Man habe sich dabei an der gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenze des vorgegebenen Korridors orientiert.
Zur Wirkung der Abgabe gebe es bislang nur eingeschränkte Erkenntnisse. Der Beobachtungszeitraum von knapp einem Jahr sei dafür zu kurz, so Bereuter. Erste Effekte seien dennoch sichtbar: So komme es vereinzelt zum Verkauf von Ferienwohnhäusern. Neue Vermietungen leerstehender Wohnungen im Hauptwohnsitzgebiet seien hingegen bislang selten.
"Keine Leerstandsabgabe" in Lauterach
Nicht alle Gemeinden haben die Möglichkeit genutzt, 2024 eine Leerstandsabgabe einzuführen. In Lauterach wurde bewusst darauf verzichtet. "In Lauterach gibt es keine Leerstandsabgabe, da wir keine Tourismusgemeinde sind", erklärt Gemeindesekretär Bernhard Feurstein. Zudem stehe "der enorme Aufwand in der Abwicklung nicht dafür".
Laut Daten des Landes Vorarlberg sind in Lauterach dennoch 627 Wohnungen beziehungsweise 11,9 Prozent keine Hauptwohnsitze.
Schruns: Höchstsatz ab 2026
In der Tourismusgemeinde Schruns wurde für das Jahr 2026 der gesetzlich zulässige Höchstsatz der Leerstands- und Zweitwohnungsabgabe verordnet. Grundlage dafür seien das Zweitwohnungsabgabegesetz (ZAG) sowie die Feststellung des Zweitwohnungsanteils in der Gemeinde, erklärt Bürgermeister Jürgen Haller auf Anfrage von VOL.AT. Dieser liege bei 35 Prozent, das entspricht 1044 Wohnungen.
Der Abgabesatz beträgt 22,27 Euro pro Quadratmeter. Der zulässige Höchstbetrag pro Wohnung liegt bei 3341,10 Euro pro Jahr.
Ausschlaggebend sei die gesetzlich vorgeschriebene Mehrbelastungsberechnung gewesen. "Auf dieser Grundlage war es statthaft und zweckentsprechend, den maximal zulässigen Betrag zu verordnen", so Haller. Das Gesetz sehe ein "Ganz-oder-gar-nicht-System" vor: Gemeinden müssten entscheiden, ob sie Zweitwohnungen und Leerstände regulieren – dann aber immer gemeinsam.
Zweitwohnsitze könnten für eine Tourismusgemeinde wie Schruns problematisch sein, betont der Bürgermeister. Bestehender oder neu geschaffener Wohnraum solle "nicht der lokalen Bevölkerung für freizeitgestalterische Zwecke flächendeckend entzogen werden". Da Schruns Ferienwohnungen bereits bisher einer Abgabe unterworfen habe, sei die Gemeinde im Rahmen der neuen gesetzlichen Regelungen angehalten gewesen, dies auch auf Leerstände auszudehnen.
Lochau: Knapp 17 Euro pro Quadratmeter
Auch Lochau hebt eine Abgabe für Zweitwohnungen ein. Diese beträgt 16,98 Euro pro Quadratmeter, der Höchstbetrag liegt bei 2546,46 Euro jährlich. Der Anteil an Nicht-Hauptwohnsitzen liegt in der Gemeinde bei 17,7 Prozent beziehungsweise 732 Wohnungen.
Leerstandsabgabe: Erzählen Sie uns Ihre Geschichte
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(VOL.AT)