Zwölf Jahre Haft für Mord
Von Christiane Eckert/VOL.AT
Ein 25-jähriger Armenier stand am Montag vor Gericht, weil er seine Lebensgefährtin aus Eifersucht getötet haben soll. Der Angeklagte würgte seine Frau minutenlang, nachdem er herausfand, dass sie mehrere Männerkontakte pflegte.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller sprach lang über die Wirkung und Beschaffenheit von Affekten. Er führte auch an, dass es im konkreten Fall eine relativ lange Tathandlung mit drei bis fünf Minuten würgen gab. Eine Phase, bei der man hätte ablassen können. Dass der Tötungshandlung kein jahrelanger Zermürbungsprozess vorangegangen war, der in dieser Nacht das Fass zum Überlaufen brachte. Von Unzurechnungsfähigkeit also keine Rede. Eine andere, schwierige Frage nach der allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung blieb den Geschworenen jedoch nicht erspart. Und diese beantworteten sie mit nein, somit kein Totschlag
Haft
Somit blieb bei den zwei Fragen nach Mord oder Totschlag nur eine Lösung übrig. Nach intensiver Beratung kamen die Laienrichter einstimmig zu dem Ergebnis, dass in jener Julinacht, in der eine 21-Jährige Frau aus Eifersucht getötet wurde, ein Mord vorlag. Die Strafe wurde mit zwölf Jahren ausgemessen, mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis, sowie die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch den Affekt. Erschwerend war, dass ein Familienmitglied getötet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)