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Zwölf Vorarlberger Wasserpolizisten sorgen für Ordnung am Bodensee

750 PS im Einsatz: Polizei startet in Bodensee-Saison.
750 PS im Einsatz: Polizei startet in Bodensee-Saison. ©Lerch
Die Vorarlberger Wasserpolizei überwacht den Bodensee mit hochmotorisierten Booten und zwölf Beamten. Im vergangenen Jahr rückten sie 160-mal aus und retteten gemeinsam mit deutschen und Schweizer Kollegen fast 500 Menschen.

Technische Ausstattung und Personal der Wasserpolizei

Die Einsatzboote der Wasserpolizei verfügen über eine Motorleistung von 750 PS und erreichen Geschwindigkeiten von 25 Knoten, was ungefähr 50 Stundenkilometern entspricht. Zwölf Polizisten sind für die Wasserpolizei tätig, wobei sechs ausschließlich in dieser Abteilung arbeiten und weitere sechs von anderen Inspektionen unterstützen, so der ORF.

Bernhard Aigner, der Leiter der Dienststelle, beschreibt das Aufgabenspektrum als identisch mit dem der Landpolizei.

Verstärkte Aktivitäten in der warmen Jahreszeit

Mit dem Frühlingsbeginn intensiviert sich die Arbeit der Wasserpolizei erheblich. Die Anzahl der Patrouillenfahrten wird gesteigert, dabei erfolgen Kontrollen entsprechend der Bodenseeschifffahrtsordnung. Diese Verordnung regelt, ähnlich der Straßenverkehrsordnung, Vorfahrtsregeln und Tempolimits auf dem Wasser. Zusätzlich überprüfen die Beamten Bootsführer auf Alkoholkonsum, wobei die Promillegrenze bei 0,8 liegt.

Einsatzstatistik und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Vorarlberger Wasserpolizei musste im Vorjahr zu 160 Einsätzen ausfahren, wie der ORF berichtet. Der überwiegende Teil dieser Interventionen bestand aus Seenotrettungsaktionen.

Insgesamt konnten österreichische, deutsche und schweizerische Polizeikräfte gemeinsam nahezu 500 Personen retten. Obwohl der Bodensee schifffahrtspolizeilich in nationale Bereiche unterteilt ist und Kontrollen nur bis zur jeweiligen Landesgrenze durchgeführt werden, erfolgt bei Notfällen eine grenzenlose Kooperation. Die Bodenseeschifffahrtsordnung besitzt für alle drei Anrainerstaaten Gültigkeit, wodurch auch strafrechtliche Verfolgungen grenzüberschreitend möglich sind.

(VOL.AT)

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