Ab 1. April greifen neue Regeln: Was sich beim Verkauf von Nikotinprodukten ändert
Nikotinbeutel sowie E-Zigaretten und E-Liquids dürfen ab 1. April 2026 nur noch über Trafiken bzw. lizenzierte Fachgeschäfte verkauft werden und unterliegen strengeren Regeln.
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Ab 1. April 2026 treten in Österreich neue Regeln für Nikotinprodukte in Kraft. Für den Verkauf von E-Zigaretten und Nikotinbeuteln gelten künftig strengere Vorschriften.
In Österreich treten mit 1. April 2026 neue Regelungen für den Verkauf von Nikotinprodukten in Kraft. Grundlage ist eine Reform des Tabakgesetzes, die bereits im Dezember 2025 beschlossen wurde.
Die Änderungen betreffen insbesondere Nikotinbeutel (Pouches) und E-Zigaretten-Liquids, die bisher an vielen Verkaufsstellen erhältlich waren.
Verkauf künftig eingeschränkt
Künftig gelten für diese Produkte klare Vorgaben:
- Nikotinbeutel dürfen künftig nur noch über Trafiken verkauft werden und unterliegen dem Tabakmonopol
- E-Liquids dürfen zusätzlich nur noch in lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden
- Andere Verkaufsstellen erhalten keine Genehmigung
Damit wird der bisher weitverbreitete Verkauf eingeschränkt.
Hintergrund der neuen Regeln
Die Neuregelung erfolgt unter anderem wegen des steigenden Konsums neuer Nikotinprodukte.
- Laut Angaben konsumieren 28 Prozent der 15-Jährigen E-Zigaretten
- Nikotinbeutel können bis zu 20 Milligramm Nikotin enthalten
- Eine Zigarette enthält unter einem Milligramm Nikotin
Auch auf internationaler Ebene wird seit Längerem über strengere Regeln diskutiert.
Weitere Änderungen im Gesetz
Die Reform umfasst mehrere Punkte:
- Tabaksteuer wird ab 2026 erhöht, auch für Erhitzertabak und Feinschnitt
- Nikotinbeutel und E-Liquids werden in das Tabakmonopol einbezogen
- Verkauf von Cannabisprodukten soll ab 2029 nur noch über Trafiken erfolgen
- Für bestehende Hanf-Shops gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028
Die wichtigsten Fristen im Überblick
- 1. April 2026: Neue Verkaufsregeln für Nikotinbeutel und E-Liquids (Verkauf nur noch über Trafiken und lizenzierte Fachgeschäfte) treten in Kraft
- Mai 2026: Verkauf von Nikotinprodukten ohne entsprechende Registrierung (z. B. in der Gastronomie) nicht mehr erlaubt
- 31. Dezember 2026: Ende der Abverkaufsfrist für bestehende Bestände von Nikotinprodukten
- 31. Dezember 2028: Ende der Übergangsfrist für Hanf- und CBD-Shops – Verkauf danach nur noch über Trafiken erlaubt
(VOL.AT)