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Acht weitere Verdächtige nach Fan-Ausschreitungen ausgeforscht

Polizei klärt Fan-Ausschreitungen weiter auf
Polizei klärt Fan-Ausschreitungen weiter auf ©APA
Nach den Ausschreitungen rund um das Regionalligaspiel zwischen den SCR Altach Juniors und dem FC Wacker Innsbruck am 15. November 2025 hat die Polizei nun acht weitere Tatverdächtige ermittelt.

Gewalt bereits während des Spiels

Schon während der Partie eskalierte die Situation: Etwa 15 Fans des FC Wacker Innsbruck griffen Anhänger des SCR Altach an. Dabei trat eine Person aus dem Innsbrucker Fansektor gegen den Kopf einer am Boden liegenden Person.

Eskalation nach dem Abpfiff

Nach Spielende kam es im Bereich der Fantrennung zu Provokationen durch eine kleine Gruppe Tiroler Anhänger. In weiterer Folge entwickelten sich Auseinandersetazungen, bei denen auch mehrere Fans kurzzeitig auf das Spielfeld gelangten.

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Dabei wurden Gegenstände geworfen und Einsatzkräfte körperlich angegriffen. Die Polizei reagierte rasch und verstärkte ihre Kräfte auf rund 60 Polizistinnen und Polizisten aus umliegenden Bezirken. Schließlich konnte die Situation unter Kontrolle gebracht werden. Zur Durchsetzung der Maßnahmen wurde unter anderem Pfefferspray eingesetzt.

Umfangreiche Ermittlungen

Danach führten Bedienstete der Polizeiinspektion Altach, des Bezirkspolizeikommandos Feldkirch sowie szenekundige Beamtinnen und Beamte aus Tirol und Vorarlberg umfangreiche Ermittlungen durch.

Dabei wurden viele Stunden Videomaterial ausgewertet und Zeuginnen sowie Zeugen befragt. Erste Tatverdächtige konnten bereits direkt nach dem Spiel identifiziert werden.

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Acht weitere Männer angezeigt

Nun gelang es den Ermittlerinnen und Ermittlern, acht weitere Tatverdächtige auszuforschen. Die Männer im Alter zwischen 19 und 48 Jahren wurden unter anderem wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.

Darüber hinaus wurden 23 weitere Anzeigen wegen Ordnungsstörung sowie Verstößen gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.

(VOL.AT)

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