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Achtung beim Steuerausgleich: Diese Änderung betrifft alle

Steuerausgleich 2025: Neuer Login wird jetzt Pflicht. (Symbolbild)
Steuerausgleich 2025: Neuer Login wird jetzt Pflicht. (Symbolbild) ©Canva
Ab 1. März können Arbeitnehmer in Österreich den Steuerausgleich für 2025 machen. Doch seit einer Umstellung bei FinanzOnline ist dafür eine aktive Anmeldung mit ID Austria oder Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig. Wer das noch nicht erledigt hat, muss jetzt handeln.

Von Ende Februar an haben Arbeitgeber ihre Jahreslohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln – damit ist der Weg für die Arbeitnehmerveranlagung 2025 frei. Ab 1. März können sich Millionen Österreicher Geld vom Fiskus zurückholen. Neu ist allerdings der Zugang zu FinanzOnline. Und der hat es in sich.

Zugang nur noch mit ID Austria oder 2FA

Seit Oktober 2025 ist der Einstieg in FinanzOnline nicht mehr wie gewohnt mit Benutzerkennung und Passwort allein möglich. Wer seinen Steuerausgleich erledigen will, braucht entweder die ID Austria oder eine aktivierte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA).

Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die eine stärkere Absicherung sensibler Daten verlangt. Die doppelte Authentifizierung biete einen "deutlich höheren Schutz der Daten, was besonders bei sensiblen Daten, die in FinanzOnline verarbeitet werden, dringend notwendig ist", heißt es aus dem Finanzministerium auf Anfrage von "5 Minuten".

Für viele ist das längst Alltag – für andere noch Neuland.

2,6 Millionen haben bereits umgestellt

Laut Finanzministerium haben sich seit der Umstellung "fast 1,8 Millionen Personen mindestens einmal mit ID Austria in FinanzOnline eingeloggt". Zusätzlich hätten "rund 870.000 die 2-Faktor-Authentifizierung aktiviert". In Summe sind das rund 2,6 Millionen Menschen, die technisch bereit für den Steuerausgleich 2025 sind.

Die ID Austria selbst zählt österreichweit rund 4,8 Millionen Nutzer, wie das Bundeskanzleramt gegenüber "5 Minuten" bestätigt. Wer sie noch nicht hat, kann sie online oder über eine Registrierungsstelle beantragen.

Klar ist: Ohne diese Umstellung bleibt der Zugang zu FinanzOnline versperrt – und damit auch der direkte Weg zur möglichen Steuerrückzahlung.

Hilfe für Digital-Muffel

Nicht jeder fühlt sich in der digitalen Welt sicher. Seit Jänner 2026 gibt es daher die Möglichkeit einer unentgeltlichen Vertretung. Vertrauenspersonen können offiziell bevollmächtigt werden, um etwa den Steuerausgleich zu erledigen.

"Bei der unentgeltlichen Vertretung haben bisher fast 4.400 Personen eine Vertretung übernommen, die insgesamt 5.500 Menschen vertreten", so das Finanzministerium gegenüber "5 Minuten".

Gerade für Pensionisten oder Menschen ohne digitalen Zugang kann das eine praktische Lösung sein.

Online klar im Trend

Der Großteil der Arbeitnehmerveranlagungen läuft längst digital ab. 84 Prozent der Steuerausgleiche werden laut Ministerium über FinanzOnline eingebracht – "Tendenz steigend". Wer möchte, kann den Antrag aber weiterhin klassisch per Papierformular stellen.

Fest steht: Wer ab März rasch zu seinem Geld kommen will, sollte jetzt prüfen, ob der eigene Zugang zu FinanzOnline funktioniert. Sonst wird aus der erhofften Rückzahlung schnell eine Geduldsprobe.

(VOL.AT)

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