Altersarmut wegen Kindern? Warum Frauen ihre Pensionslücke im Blick halten sollten
Wenn Kinder klein sind, denkt wohl kaum jemand an seine Pension. Dabei entscheidet sich genau in diesen Jahren, wie groß die finanzielle Lücke im Alter sein wird. Wer Kinder bekommt und erzieht, riskiert spätere Einbußen – und davon sind vor allem Frauen betroffen.
In Österreich bekommen Frauen im Schnitt rund 30 Prozent weniger Pension als Männer. Das zeigen aktuelle Zahlen der Pensionsversicherung Österreich. 2025 lag die durchschnittliche Pension einer Frau bei 1.705,26 Euro, jene eines Mannes bei 2.434,77 Euro. Geht man vom selben Pensionseintrittsalter mit 65 Jahren aus, summiert sich diese Differenz bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 86 Jahren für Frauen und 83 Jahren für Männer auf rund 203.900 Euro.
Der Grund liegt nicht ausschließlich im aktuellen Verdienst, sondern ebenso in der Vergangenheit – in Elternzeiten und anschließender Teilzeitarbeit.
Vorarlberg mit besonders großer Gender Pension Gap
In Vorarlberg ist diese Schieflage besonders ausgeprägt. Während die Pensionslücke zwischen Frauen und Männern in Wien bei 28 Prozent liegt, beträgt sie im westlichsten Bundesland bis zu 47 Prozent. Anders formuliert: Frauen in Vorarlberg erhalten im Schnitt rund 1.200 Euro weniger Bruttopension pro Monat als Männer. Das zeigen aktuelle Zahlen des gewerkschaftsnahen Momentum Instituts. Kaum ein anderes Bundesland weist eine derart deutliche Differenz auf.
Übernehmen Frauen die Kindererziehung, werden pro Kind bis zu vier Jahre pensionswirksam angerechnet. Allerdings erfolgt diese Anrechnung nicht auf Basis des früheren Einkommens, sondern mit einer fixen Beitragsgrundlage. Diese beträgt 2026 monatlich 2.468,01 Euro und wird dem Pensionskonto gutgeschrieben. Für gutverdienende Frauen bedeutet das spürbare Einbußen. Wer innerhalb dieser vier Jahre parallel erwerbstätig ist, erhält die Beitragsgrundlage zusätzlich zur Gutschrift aus der Erwerbsarbeit. Wer jedoch nach der Erziehungszeit in Teilzeit bleibt, vergrößert die spätere Pensionslücke weiter.
Was Elternzeit und Teilzeit am Pensionskonto kosten
Eine Frau verdient vor der Geburt 4.000 Euro brutto monatlich (14 Gehälter). Im ersten Jahr bezieht sie das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (Höchstsatz), danach arbeitet sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes 50 Prozent Teilzeit.
Rechenbeispiel:
- Vollzeit: 4.000 € × 14 = 56.000 € pro Jahr
- Teilzeit (50 %): 2.000 € × 14 = 28.000 € pro Jahr
- Pensionskonto-Gutschrift: 1,78 % der jährlichen Beitragsgrundlage
- Kindererziehungszeit wird mit fixer Beitragsgrundlage angerechnet (derzeit rund 2.468 € monatlich) – maximal vier Jahre pro Kind
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Jahr 1–4 (Kindererziehungszeit):
Vollzeit-Gutschrift: 996,80 € pro Jahr
Tatsächlich: 527,17 € pro Jahr
Differenz: –469,63 € pro Jahr (–1.878,52 € über 4 Jahre) -
Jahr 5–8 (50% Teilzeit):
Vollzeit-Gutschrift: 996,80 € pro Jahr
Tatsächlich: 498,40 € pro Jahr
Differenz: –498,40 € pro Jahr (–1.993,60 € über 4 Jahre)
Summe: –3.872,12 € am Pensionskonto bis zum 8. Geburtstag
Faustformel: ~277 € brutto/Monat weniger Pension (Summe / 14)
Was Pensionssplitting ist und wie es helfen kann
Seit 2005 gibt es in Österreich das freiwillige Pensionssplitting. Es ermöglicht dem erwerbstätigen Elternteil, bis zu 50 Prozent seiner jährlichen Pensionsgutschriften während der ersten sieben Lebensjahre des Kindes auf den betreuenden Elternteil zu übertragen. Dabei geht es nicht um das gesamte Einkommen, sondern ausschließlich um die Teilgutschrift in Höhe von 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage.
Das Splitting kann die durch Kinderbetreuung entstehende Differenz zumindest teilweise ausgleichen. Der arbeitende Partner – in Österreich meist der Mann – kann so für mehr Fairness innerhalb der Partnerschaft sorgen. Die Übertragung bleibt dauerhaft am Pensionskonto bestehen und kann auch im Fall einer Scheidung nicht rückgängig gemacht werden.
Voraussetzung ist ein Antrag bei der Pensionsversicherung bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Eine automatische Anwendung gibt es nicht.
(VOL.AT)